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Besser auf Osterfeuer verzichten

Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden schon seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben. Aber sie gefährden auch die Umwelt, denn bei der Verbrennung entstehen Feinstaub und sonstige schädliche Stoffe. Die Stadt Herne bittet deshalb, möglichst auf Osterfeuer zu verzichten.

Wenn Sie dennoch ein Osterfeuer veranstalten möchten, melden Sie dies bitte schriftlich bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung dem Fachbereich Umwelt der Stadt Herne an. Sie können dafür auch unten stehendes Online-Formular verwenden.

Osterfeuer in Landschaftsschutzgebieten bedürfen darüber hinaus einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung; die Gebühr beträgt 50 Euro.

Osterfeuer dürfen je Veranstalter einmal von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 18 Uhr bis 22 Uhr abgebrannt werden.

Als Traditionsfeuer dürfen Osterfeuer nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

Verboten sind Feuer, die nicht der Brauchtumspflege dienen, sondern lediglich der Entsorgung von Pflanzen und Abfällen.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Osterfeuers ist die ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern (im PDF-Format, 27 kByte) zu beachten.

Die wichtigsten Regelungen der Verordnung haben wir für Sie in einem Merkblatt (im PDF-Format, 27 kByte) zusammengefasst.  

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Ansprechperson:
Claudia Hansmann
Telefon: 0 23 23 / 16 23 72
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
Anschrift: Stadt Herne
Fachbereich Umwelt
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde -
Bahnhofstraße 120
44629 Herne
E-Mail: umweltamt@herne.de 

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