| Lebenslage: | Arbeit und Beruf, Freizeit und Sport |
|---|---|
| Dezernat: | Dezernat II |
| Bezeichnung: | 24 Fachbereich Bürgerdienste |
| Abteilung: | 24/1 Einwohnerwesen, Bürgerberatung |
| Sachgebiet: | Pass und Ausweis |
| Ansprechperson: | Mitarbeiter des Fachbereiches 24/1 |
| Telefon: | 0 23 23 / 16 16 33 |
| Telefax: | 0 23 23 / 16 23 31 |
| E-Mail: | einwohneramt@herne.de |
Verwaltungsgebäude und Rathaus Wanne
Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Beantragung:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 28,80 Euro (gültig für 10 Jahre)
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 Euro (gültig für sechs Jahre)
Hinweis: Sie können wahlweise bar oder mit EC-Karte / Pin bezahlen
Aktivierung der Online-Ausweisfunktion:
Bei der Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
Nachträgliche Aktivierung 6 Euro
Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Nachträgliches ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel, weil sie die Nummer nicht mehr wissen): 6 Euro
Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust des Ausweises: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
Persönliche Vorsprache ist notwendig.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile bzw. eines Elternteiles und die Einverständniserklärung des anderen Elternteiles erforderlich.
Abholung
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen (auch vorläufigen) Personalausweis mit.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, haben sie die Möglichkeit, eine Person, ab dem 16. Lebensjahr auch die eltern, zu bevollmächtigen, diesen in Empfang zu nehmen.
Die bevollmächtigte Person hat den eigenen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal.