Wichtige Hinweise .
Seitenübergreifende Links .
Suchfunktion .
Rechte Spalte / Module .
Dokumenteninhalt .

Gesetzliche Ansprüche


Rentenversicherung

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht. Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherter oder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer Versicherten oder eines Versicherten einen Anspruch auf Rente haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung durch einen Antrag bei der jeweiligen Rentenversicherungsanstalt sichern. Die Nutzung des offiziellen Rentenantragsformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Auf jeden Fall sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen – möglichst drei Monate vor erreichen der Altersgrenze. Überprüfen Sie, ob Sie sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge entrichtet haben, belegen können. Nur die Vollständigkeit Ihrer Versicherungsunterlagen bildet die Grundlage für eine schnelle und richtige Rentenberechnung.
Sofern Ihre Unterlagen unvollständig sind oder noch eine Klärung Ihres Versicherungsverlaufes erforderlich ist, sollte der Antrag mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen.

Auf Ihren Wunsch hin kann vorab eine Kontenklärung durchgeführt werden.

Denken Sie auch daran, dass seit dem Jahr 1986 bei Personen der Jahrgänge 1921 und später die Zeiten der Kindererziehung einen Rentenanspruch oder erhöhten Rentenanspruch begründen können. Mütter, die noch keine Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung haben, müssen diesen Anspruch anmelden. Mütter, die vor 1921 geboren sind, können ebenfalls Erziehungszeiten beantragen. Wer bisher noch keine Versicherungsnummer hat, muss sich anmelden.

Nähere Auskünfte zu Ihren Rentenversicherungsangelegenheiten können Ihnen neben Ihrem jeweiligen Rentenversicherungsträger auch die Mitarbeiter des Versicherungsamtes der Stadt Herne geben.

Adresse:

Stadt Herne – Fachbereich Bürgerdienste
Abteilung Versicherungsamt
Rathaus Herne, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 16 35
Telefax: 0 23 23 / 16 29 32
E-Mail: versicherungsamt@herne.de


Sprechstunden:

Herne im Verwaltungsgebäude
, Freiligrathstraße 12:
Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 15:30 bis 18 Uhr (für Berufstätige)
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Fußzeile .
TagCloud .