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Rettungssanitäter in der Rettungsassistentenschule bei der Zeugnisausgabe

Rettungsassistentenschule

Alle im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeiter führen die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent".

Die Ausbildung erfolgt nach §§ 3 bis 10 des RettAssG vom 10. Juli 1989 und der dazu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 6. November 1989. Die praktische Ausbildung in einer Lehrrettungswache dauert zwölf Monate.
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der staatlich anerkannten Lehranstalt für Rettungsassistenten, die sich an der Feuerwache 2 befindet.
Beide Rettungswachen der Berufsfeuerwehr Herne sind von der Aufsichtsbehörde als Lehrrettungswachen im Sinne des Gesetzes anerkannt.

Die organisatorische Leitung der Rettungsassistentenschule obliegt BOAR Wolfgang Hoppe (Abteilungsleiter der Abteilung 33/5 "Organisation des Rettungsdienstes / Ausbildung").
Vertreter ist Hauptbrandmeister Wilfried Krenzke.
Ärztlicher Leiter der Rettungsassistentenschule ist Anästhesist Dr. Haberecht vom Marienhospital Herne, stellvertretender Leiter ist der ÄLRD, Dr. Wißuwa.

Die feuerwehreigenen Lehrkräfte der Rettungsassistentenschule haben die Qualifikation als Gruppenführer der Feuerwehr und als Lehrrettungsassistent. Sie werden jährlich fortgebildet.

Gemäß RettG wird an der Rettungsassistentenschule die Fortbildung für nicht-ärztliches Personal durchgeführt, das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzt ist. Diese Fortbildung umfasst jährlich 30 Stunden. Die Inhalte werden in einem viertägigen Lehrgang vermittelt.
Bestandteil der Fortbildung ist die jährlich zu wiederholende Kraftfahrerbelehrung zum Führen von Einsatzfahrzeugen (§§ 35, 38 StVO).

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