Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten der Stadt Herne
Informationen für Beschäftigte und andere Interessierte
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Eine Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson der Schwerbehinderten - sowie mindestens ein Vertreter werden in regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre gewählt, wenn in einem Betrieb oder einer Dienststelle mindestens 5 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind.
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Diese Seiten bieten Hinweise und Informationen für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Herne wie auch für andere interessierte Menschen.