Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Ineressenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558 c BGB). Wird dieser nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, so gilt er als „qualifiziert“ (§ 558 d ...mehr
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558 c [BGB). Wird dieser nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, so gilt er als „qualifiziert“ (§ 558 d ...mehr
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