| Lebenslage: | Auto, Familie und Partnerschaft |
|---|---|
| Dezernat: | Dezernat IV |
| Bezeichnung: | 44 Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport |
| Abteilung: | 44/2 Gewerbeangelegenheiten |
| Sachgebiet: | Sondernutzungen, Veranstaltungen |
| Ansprechperson: | Heidi John |
| Telefon: | 0 23 23 / 16 23 08 |
| Telefax: | 0 23 23 / 16 26 37 |
| E-Mail: | ordnungsamt@herne.de |
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Sondernutzungsgebühren werden nach dem jeweiligen Gebührentarif zu § 6 der Sondernutzungssatzung erhoben. Gebührenpflichtig sind auch solche Sondernutzungen, für die eine Erlaubnis erforderlich ist, aber nicht vorliegt.
Die Sondernutzung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig. Zu den Sondernutzungen gehören Warenpräsentation und -verkauf, Werbung durch Werbeträger, Plakatierung, Litfasssäulen, Werbe- und Informationsstände, Straßenfeste auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hierfür werden Sondernutzungserlaubnisse mit entsprechender Gebührenfestsetzung erteilt. Das Abstellen eines nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs ist eine unerlaubte Sondernutzung, die gebührenpflichtig ist. Die Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim FB Öffentliche Ordnung zu beantragen.