Wichtige Hinweise .
Seitenübergreifende Links .
Suchfunktion .
Rechte Spalte / Module .

Veranstaltungen

Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 . 1 . 2 . 3 . 4 . 5 . 6 .
7 . 8 . 9 . 10 . 11 . 12 . 13 .
14 . 15 . 16 . 17 . 18 . 19 . 20 .
21 . 22 . 23 . 24 . 25 . 26 . 27 .
28 . 29 . 30 . 31 . 1 . 2 . 3 .
Event Suchfunktion .
Dokumenteninhalt .

Tote Tiere, Teile und Erzeugnisse

Tiger- und Leopardenfelle mit präparierten Köpfen

Tiger- und Leopardenfelle mit präparierten Köpfen

Der gesetzliche Artenschutz gilt nicht nur für lebende Tiere.
Auch tote Tiere besonders geschützter Arten und in vielen Fällen auch deren Teile oder aus ihnen hergestellte Erzeugnisse unterliegen den Regelungen des Artenschutzrechts.

Seien Sie deshalb vorsichtig bei der Einfuhr von Souvenirs. Hierzu zählen zum Beispiel Felle und Häute von

  • Wölfen
  • Bären
  • Großkatzen
  • Elefanten
  • Krokodilen
  • Riesenschlangen


sowie hieraus hergestellte

  • Decken
  • Teppiche
  • Kleidungsstücke (Mäntel, Schuhe)
  • Kleidungszubehör (Gürtel, Armbänder)
  • Schmuckstücke
  • Handtaschen oder ähnliche Behältnisse
 
Schlangenledertasche mit präpariertem Kopf der Tigerpython

Schlangenledertasche mit präpariertem Kopf der Tigerpython

des weiteren Stoßzähne von Elefanten und hieraus hergestellte Elfenbeinprodukte, ferner auch

  • Schildpattprodukte
  • Schildkrötensuppe
  • Kaviar
  • präparierte oder ausgestopfte Tiere und vieles mehr.


Auch für diese Artikel und Produkte gelten die Nachweispflichten und bei der Vermarktung – je nach Tierart – auch die Dokumentenpflicht. Anders als lebende Tiere unterliegen sie allerdings nicht der Meldepflicht.
In gleicher Weise gilt dies auch für Pflanzen von besonders geschützten Arten (Kakteen, Orchideen und vieles andere).

Ansprechperson:
Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 42 00
E-Mail: marion.kandil@herne.de
Anschrift: Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
- Untere Landschaftsbehörde -
Auf dem Stennert 9
44627 Herne
E-Mail: stadtgruen@herne.de 

Fußzeile .
TagCloud .