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Informationen zur Transportgenehmigung

Wer gewerbsmäßig Abfälle zur Beseitigung oder gefährliche Abfälle zur Verwertung transportiert, muss in der Regel Inhaber einer Transportgenehmigung nach § 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sein. Details hierzu sind in der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) geregelt. Eine Transportgenehmigung ist nicht übertragbar.

Ein gewerbsmäßiges Befördern liegt unter anderem dann vor, wenn entgeltlich Abfalltransporte für Dritte vorgenommen werden. Dies kann zum Beispiel auch dann der Fall sein, wenn nur ein Teil des Unternehmenszwecks darauf ausgerichtet ist.
Transportieren Sie hingegen Ihre eigenen Abfälle, benötigt Sie keine Transportgenehmigung. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn ein Handwerksbetrieb den während seiner Tätigkeit anfallenden Abfall zur Entsorgungsanlage transportiert.
Die Abgrenzung des Begriffs "gewerbsmäßig" ist oft schwierig. Daher raten wir Ihnen, im Zweifelsfall mit uns Kontakt aufzunehmen.

Antrag auf Transportgenehmigung (im PDF-Format, 640 kByte)
Ausführliche Hinweise zur Transportgenehmigung
Ausführliche Hinweise zur Transportgenehmigung (im PDF-Format, 78 kByte)

Ansprechperson:
Dirk Szokala
Telefon: 0 23 23 / 16 23 13
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
E-Mail: dirk.szokala@herne.de
Anschrift: Stadt Herne
Fachbereich Umwelt
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde -
Bahnhofstraße 120
44629 Herne
E-Mail: umweltamt@herne.de 

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