Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzungsberechtigte sind nach § 14 Vermessungs- und Katastergesetz gesetzlich verpflichtet, auf ihrem Grundstück neu errichtete oder in ihrem äußeren Grundriss veränderte Gebäude auf eigene Kosten einmessen zu lassen.
Diese Einmessung dient der Ergänzung und Vervollständigung des Liegenschaftskatasters,
d. h. die Katasterunterlagen und Flurkarten werden auf den neuesten Stand gebracht, um den vielfältigen Erfordernissen Rechnung zu tragen, die sowohl in der Planung, Verwaltung und Wirtschaft als auch von Gläubigern und sonstigen Institutionen an das Katasterkartenwerk gestellt werden.
Mit der Einmessung können Sie jeden in Nordrhein-Westfalen zugelassenen "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (
ÖbVI)" oder den Fachbereich Vermessung und Kataster der Stadt Herne beauftragen. Die Anschriften finden Sie im Branchentelefonbuch “Gelbe Seiten” unter dem Stichwort “Vermessungsbüro”. Die Anschrift der Fachbereichsabteilung lautet Fachbereich Vermessung und Kataster, Richard-Wagner-Straße 10, 44651 Herne, Telefon: 0 23 23 / 16 46 81.
Der Fachbereich Vermessung und Kataster hat zu diesem Thema eine umfangreiche Informationsbroschüre angefertigt, die Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können:
Informationsbroschüre Gebäudeeinmessungspflicht