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Umweltzonen im Ruhrgebiet

Zeichen Beginn Umweltzone und Zusatzzeichen Freistellung vom Verkehrsverbot

Am 1. Oktober 2008 treten in neun Städten des Ruhrgebietes Umweltzonen (Karte im PDF-Format, 3,55 MByte) in Kraft, und zwar in den Städten Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim und Recklinghausen. In der Stadt Herne gibt es keine Umweltzone.

Für alle Städte der Ruhrregion gelten die gleichen Standards. In den Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die entweder eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette bekommen. Fahrzeuge die keine Umweltplakette bekommen, dürfen nicht in die ausgeschilderten Bereiche einfahren. Vom Fahrverbot in der Umweltzone sind Ausnahmen möglich.

Die Stadt Herne kann keine Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot in den Umweltzonen der Nachbarstädte erteilen. Wird eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, so ist sie in der Stadt zu beantragen, deren Umweltzone befahren werden soll. Da die Ruhrgebietsstädte die Ausnahmegenehmigungen gegenseitig anerkennen, kann die Ausnahmegenehmigung auch für mehrere Umweltzonen beantragt werden.

Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Antragsformulare auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung finden Sie als Download auf den Internetseiten der genannten Städte. Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 10 bis 100 Euro fällig.



Adressen der Nachbarstädte

Stadt Bochum
Ordnungsamt
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten, Verkehrsüberwachung und Führerscheine
Bulksmühle 17
44777 Bochum
Telefon 02 34 / 9 10 82 30

Stadt Dortmund
Umweltamt
Katharinenstraße 12
44122 Dortmund
Telefon 02 31 / 5 02 65 19 und 02 31 / 5 02 29 48

Stadt Gelsenkirchen
Referat Verkehr, Abteilung Verkehrsordnung
Rathaus Buer
Goldbergstraße 12
45875 Gelsenkirchen
Telefon 02 09 / 1 69 48 24

Stadt Recklinghausen
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Rathausplatz 3 / 4
44657 Recklinghausen
Telefon 0 23 61 / 50 16 23 

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