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Dienstleistungen

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschussleistungen sind finanzielle Hilfen für Alleinerziehende. Die maximale Anspruchsdauer beläuft sich auf insgesamt 72 Monate.

Fachbereich: Kinder-Jugend-Familie

Postanschrift: Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Hausanschrift: Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie - Beistandschaften
Hauptstraße 241
44649 Herne

Kontakt: Frau Lohr (Zimmer 3.69)

Telefon: 0 23 23 / 16 31 19

Telefax: 0 23 23 / 16 30 72

E-Mail: jugendamt@herne.de


Zeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Rechtsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Voraussetzungen

UVK-Leistungen erhält ein Kind, wenn es
a) seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
b) bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt,
c) von dem anderen Elternteil nicht, nicht in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält und
d) das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Wichtige Hinweise

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls Unterhaltstitel (Urkunde, Beschlüsse und Vergleiche zum Kindesunterhalt)

 
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