Der Verdienstorden ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Er wird unter anderem für politische, wirtschaftliche, soziale und geistige Leistungen an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen. So auch für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel aus dem sozialen, karikativen und mitmenschlichen Bereich.
Die Anregung zur Verleihung eines Verdienstordens an eine entsprechende Person kann jeder an den Oberbürgermeister der Stadt Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2 in 44623 Herne, richten.
Zur Erleichterung der anschließenden Ermittlung sollte die Anregung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname(n) und Familienname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die BRD und das Gemeinwohl,
- gegebenenfalls Referenzpersonen
Nachdem hier alle Informationen (insbesondere auch die Stellungnahmen der Referenzpersonen) zusammengetragen wurden, erfolgt die weitere Bearbeitung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Von der Ordensanregung bis zur abschließenden Beurteilung vergeht erfahrungsgemäß eine längere Zeit (
ca. 1 Jahr), weil zahlreiche Stellen dazu beitragen, eine möglichst breite Informationsbasis für die Entscheidung durch den Bundespräsidenten (
www.bundespräsident.de) zu gewinnen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen Frau Nicole Saak vom Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen gern zur Verfügung:
Telefon: 0 23 23 / 16 23 39
E-Mail:
nicole.saak@herne.de