Stadt Herne übernimmt den Bereich Elterngeld
Im Rahmen der Reform der Versorgungsverwaltung
NRW löst die Landesverwaltung zum Jahresende die Versorgungsämter auf. Dadurch werden die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie nach dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) seit dem 1. Januar 2008 von den Kreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Für diesen Bereich ist ab sofort der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie (Abteilung 42/2 - Beistandschaften für Minderjährige, Unterhaltsvorschusskasse, Betreuungsstelle für Erwachsene) zuständig.
Die Leistung wird im Verwaltungsgebäude
WEZ, Zimmer 102 und 103, Hauptstraße 241, 44649 Herne (Postanschrift: Stadt Herne, Postfach 10 18 20, 44621 Herne, Fachbereich 42), angeboten.
Zeiten für persönliche Vorsprache:
Montag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr
Telefonisch sind die Mitarbeiter unter 0 23 23 / 16 35 50 und 16 36 57 erreichbar.
Schwerbehindertenrecht
Für diesen Bereich ist ab sofort die Stadt Gelsenkirchen als neuer Aufgabenträger zuständig. Im Rahmen eines Verbundes mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop wird die Leistung am Standort Vattmannstraße 2 bis 8, 45879 Gelsenkirchen (Postanschrift: Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Abteilung 6, Postfach, 45875 Gelsenkirchen), angeboten.
Für persönliche Vorsprachen sind die Mitarbeiter dort zu folgenden Zeiten erreichbar.
Montag und Dienstag von 8:30 Uhr bis 15:30
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bia 12 Uhr
Die Telefonnummer lautet hier 02 09 / 16 90.
Die Aufgaben der Kriegsopferversorgung, der Kriegsopferfürsorge und des sozialen Entschädigungsrechtes übernimmt der Landschaftsverband in Münster.