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Gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 24 ff. BauGB


Dienststelle 52/2 Gutachterausschuss, Bodenverkehr und Verwaltung


Der Gemeinde steht gemäß § 24 ff. Baugesetzbuch beim Kauf von Grundstücken an bestimmten Flächen ein Vorkaufsrecht zu. Nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages ist der Gemeinde der Inhalt des Kaufvertrages anzuzeigen (Mitteilungspflicht gemäß § 28 BauGB). Die Gemeinde prüft nun, ob beispielsweise es sich hierbei um eine Fläche handelt, die im Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Man könnte z.B. an eine Straßenverbreiterung denken, wobei die zu verbreiternde Fläche als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sein muss. Nur an derartigen Flächen entsteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Nach der Bearbeitung ist gemäß § 28 BauGB zur Vorlage beim Grundbuchamt ein Zeugnis über das Nichtbestehen bzw. über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes auszustellen. Es besteht die Möglichkeit, den Kaufvertragsinhalt uns auch online zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen:
BauGB

Kosten:
In der Regel 35 Euro, beim Kauf von mehr als 3 Flurstücken ist eine höhere Gebühr fällig. Der Verwaltungsaufwand wird bei der Festlegung der Höhe berücksichtigt.

Online-Antrag:
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses über das gesetzliche Vorkaufsrecht direkt online zu bearbeiten und zu verschicken oder das Formular zu downloaden (im PDF-Format) und an uns per Telefax/Post zu schicken.

Anmerkung:
Um sicher zu gehen, dass Ihre Daten bei der Übermittlung nicht von Unbefugten gelesen werden, verschlüsseln wir unsere Formulare für den Versand. Dabei verwenden wir die 128-Bit-Verschlüsselung Secure Socket Layer (SSL), einen modernen, zuverlässigen Internet-Sicherheitsstandard.

Natürlich kann ein Formular keine Fragen beantworten oder auf 100% aller Fälle zutreffen. Sollten Probleme auftreten (zusätzliche Fragen oder Angaben) möchten wir Sie bitten, sich auf den herkömmlichen Wegen (Telefon: 0 23 23 / 16 46 50, Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 46 50, E-Mail: vorkaufsrecht@herne.de mit uns in Verbindung zu setzen, um langwierige Rückfragen zu vermeiden.

Download PDF-Formular >> Antrag auf Vorkaufsrecht-Zeugnis

Dienststelle:
Fachbereich Vermessung und Kataster
Richard-Wagner-Straße 10
44651 Herne

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache

Ansprechpersonen:
Volker Schmid
E-Mail: volker.schmid@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 50
Raum 101

Martina Schmidt
E-Mail: martina.schmidt@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 46 49
Raum 103

Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 46 50
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