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Programm zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen (WEP)



Ziel des Programms zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen (WEP)


Die Entwicklung der Gesamtbevölkerung der Stadt Herne ist seit Jahren von einem anhaltenden Schrumpfungsprozess gekennzeichnet. Dessen Ursache ist einerseits dem deutlichen Geburtenrückgang zuzuschreiben. Auf der anderen Seite verliert die Stadt Herne auch einen nicht unerheblichen Teil ihrer Einwohner durch Abwanderungen in benachbarte Gemeinden, da das Angebot an Grundstücken zur Errichtung von Wohngebäuden, insbesondere Eigenheimen, in Herne Defizite aufweist. Die Nachfrage nach derartigen Grundstücken ist gerade vor dem Hintergrund zurzeit günstiger Finanzierungsmöglichkeiten sehr groß.

Daher steht die Stadt Herne vor der Herausforderung, planerische Konzepte und Lösungen zu entwickeln, die dem Mangel an verfügbaren Wohnbaugrundstücken entgegenwirken. Innerhalb des Stadtgebietes steht eine Vielzahl geeigneter Flächen zur Verfügung, die aufgrund ihrer Lagegunst attraktive Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Sie befinden sich in städtebaulich integrierten Lagen und sollen dazu dienen, bestehende Siedlungsbereiche maßvoll zu ergänzen, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten.

Die planerisch ins Visier genommenen Flächen sind bisher größtenteils baulich genutzt worden bzw. aufgrund des dort geltenden Planungsrechts baulich nutzbar. Ein Großteil der Flächen ist aber wegen der bestehenden bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht unmittelbar für den nachgefragten Wohnungsbau geeignet. Nur in wenigen Einzelfällen soll erstmalig neues Baurecht geschaffen werden, so dass das Gesamtprogramm sehr Freiraum schonend konzipiert ist.

Die im WEP enthaltenen Entwicklungsflächen sind zu einem Großteil im Eigentum der Stadt Herne. Dies ermöglicht eine grundsätzlich einfachere und schnellere Platzierung der Grundstücke auf dem Wohnungsmarkt und wird in Anbetracht der derzeitig schwierigen Haushaltssituation – neben den oben erläuterten positiven Stadtentwicklungseffekten – auch zu Einnahmen für die Stadt Herne führen.

Gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtentwicklung werden Vermarktungsstrategien für die Flächen entwickelt. Die Einbeziehung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne m.b.H. (SEG) wird hierbei ein geeignetes Instrumentarium sein.


Städtebauliche und planungsrechtliche Rahmenbedingungen


Das WEP beinhaltet vorrangig Flächen, die trotz städtebaulich integrierter und erschlossener Lage entweder bislang ungenutzt sind und keine weitergehende Funktion erfüllen oder auf denen die ursprüngliche Nutzung aufgegeben wurde. Hierbei handelt es sich sowohl um Grün- und Brachflächen als auch um ehemals gewerblich genutzte Areale.

Für den überwiegenden Teil der Entwicklungsflächen besteht bereits Planungsrecht. Sie befinden sich entweder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im Sinne von § 34 BauGB oder in Geltungsbereichen rechtsverbindlicher Bebauungspläne mit planungsrechtlichen Festsetzungen, die aber eine den vorgesehenen städtebaulichen Anforderungen entsprechende Wohnbebauung nicht ermöglichen. Zur Erzielung der für den beabsichtigten Wohnungsbau erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen muss daher für einen Großteil der Flächen die Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen erfolgen. Dies ist in einigen Fällen mit komplexeren Restriktionen verbunden, die zum einen in den bestehenden Eigentumsverhältnissen und zum anderen aber auch in der Berücksichtigung bodenrechtlicher sowie umwelt- und naturschutzrechtlicher Aspekte begründet sind.

Grundsätzlich können die meisten anstehenden Bauleitplanverfahren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des § 13a BauGB (= beschleunigtes Verfahren) durchgeführt werden, da es sich um Planungen zugunsten der sogenannten „Innenentwicklung“, das heißt, Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. städtebauliche Nachverdichtungen, handelt.

Die aufzustellenden Bebauungspläne bilden insbesondere die rechtliche Grundlage für erforderliche Erschließungsmaßnahmen, da die bauliche Entwicklung der meisten Flächen die Errichtung öffentlicher Erschließungsanlagen voraussetzt.


Perspektive


Die hier zunächst veröffentlichen Flächen befinden sich bereits überwiegend in der konkreten planerischen Entwicklung. Für einen Großteil der Wohnbauland-Entwicklungsflächen besteht bereits Baurecht, so dass hier grundsätzlich sehr kurzfristig die Möglichkeit besteht, Wohnbauvorhaben zu realisieren.

Ein weiterer Teil der Flächen befindet sich in einem Planungsstadium, das ebenfalls eine zeitnahe Bebaubarkeit der Einzelgrundstücke erwarten lässt.

Darüber hinaus sind in der derzeitigen Veröffentlichung Entwicklungsflächen dargestellt, deren planerische Aufbereitung und Baurechtschaffung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da noch umfangreichere Abstimmungen erfolgen und ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden müssen.

Zukünftig werden weitere Flächen aus dem WEP veröffentlicht, sobald die Entwicklungsperspektive einen überschaubaren zeitlichen Rahmen einnimmt.


Übersichtsplan wird durch Anklicken vergrößert dargestellt:





Flächenübersicht


Kurzbezeichnung
Baugebietsname

Eickel 1a
Bulmker Straße

Eickel 1b
Bulmker Straße

Eickel 2
Tiefenbruchstraße

Eickel 4
Gustavstraße

Eickel 13
Fritz-Reuter-Straße

Herne-Mitte 2
Gartenstraße

Herne-Mitte 5a
Robert-Grabski-Straße

Herne-Mitte 5b
Franz-Hengsbach-Straße

Herne-Mitte 5c
Nordstraße

Sodingen 1
Deichweg

Sodingen 2
Emsring

Sodingen 3
Wiescherstraße

Sodingen 4
An der Linde / Börniger Aesche

Sodingen 6
Schreberstraße

Sodingen 7
Uhlandstraße

Sodingen 8
Werderstraße



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