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Überwachung von gewerblichen und industriellen Anlagen

Betreiber beziehungsweise Unternehmensleitungen sind für den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb verantwortlich. Die Überwachungsbehörden haben jedoch das Recht, jederzeit Anlagen zu besichtigen oder einen Betrieb zu überprüfen.


Ansprechpersonen:
Klemens Zimmermann
Telefon: 0 23 23 / 16 27 43
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
E-Mail: klemens.zimmermann@herne.de

Anschrift:
Stadt Herne
Fachbereich Umwelt
Bahnhofstraße 120
44629 Herne
E-Mail: umweltamt@herne.de

Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) . Das Gesetz regelt die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die Emissionen (zum Beispiel Lärm, Staub oder Schadstoffe) an die Umgebung abgeben können.

Die wesentlichen Inhalte des BImSchG sind folgende:

  • genehmigungsbedürftige Anlagen: Genehmigungsvoraussetzungen, Genehmigungsverfahren, nachträgliche Anordnungen, Pflichten der Betreiber, Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen, Stilllegung von Anlagen
  • nicht genehmigungsbedürftige Anlagen: Anordnungen, Pflichten der Betreiber, Anforderungen an Anlagen
  • Ermittlung von Emissionen: erstmalige / wiederkehrende / kontinuierliche Messungen
  • Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmiermitteln
  • Überwachung der Luftverunreinigung, Lärmminderungs- und Luftreinhaltungspläne



Der Fachbereich Umwelt der Stadt Herne ist im gewerblichen und industriellen Bereich vorwiegend zuständig für

die Luftreinhaltung

Als Luftverunreinigungen werden alle Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft bezeichnet. Durch Emissionen aus Hausbrand, Verkehr, Gewerbe und Industrie werden luftfremde Stoffe wie Partikel (zum Beispiel Ruß und Staub), Gase (zum Beispiel Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid), Dämpfe (zum Beispiel aus Lösemitteln) und Gerüche freigesetzt. Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachgüter (zum Beispiel Bauwerke) kommen mit solchen Luftverunreinigungen in Kontakt. Diese Emissionen können zu gravierenden Umwelt-, Gesundheits- oder Sachschäden sowie Belästigungen führen. Die Aufgabe der technischen Luftreinhaltung ist es, diese Emissionen quantitativ und qualitativ zu kennen und im technisch möglichen Maß gezielt zu reduzieren.


den Lärm- und Erschütterungsschutz

Lärm ist ein vielschichtiges Problem. Es tritt in der Umwelt auf, aber auch in Lebensbereichen wie der Arbeitswelt oder im privaten Umfeld. Wenn Art oder Stärke der Umgebungsgeräusche nicht zu unserer augenblicklichen Tätigkeit passen oder unserer Erwartung entsprechen, reagieren wir unwillkürlich darauf und fühlen uns gestört oder belästigt. Je weniger wir an der Situation etwas ändern können, umso größer werden Stress und Belastung. Wenn sich Konflikte verfestigen oder gar unlösbar erscheinen, können schwerwiegende gesundheitliche Folgen eintreten.

Umfragen zufolge empfinden die Menschen in Herne den Straßenverkehr als Hauptlärmquelle, danach folgen Flugverkehr, laute Nachbarn und Schienenverkehr. Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Anlagen für Sport- und Freizeitaktivitäten stören dem gegenüber weniger.
Erschütterungsimmissionen sind im Stadtgebiet von Herne selten. Erschütterungsimmissionen treten oft beim Betrieb von großen Schmiedehämmern und bei Gewinnungssprengungen in Steinbrüchen auf.


die Abfallvermeidung und -verwertung

Die moderne Industriegesellschaft erzeugt die unterschiedlichsten Produkte und bietet die unterschiedlichsten Dienstleistungen an. Dabei werden zwangsläufig auch Abfälle erzeugt. Am Ende der Wertschöpfungskette wird schließlich aus dem Produkt selbst Abfall. Eine nachhaltige Abfallwirtschaft versucht nicht nur Abfälle zu vermeiden, sondern bereits angefallene Abfälle stofflich oder energetisch zu verwerten. Die Verwertung führt den Abfall in den Stoffkreislauf zurück. Es ist darauf zu achten, dass es zu keinen Schadstofftransfers- bzw. anreicherungen kommt. Durch die energetische Verwertung können wertvolle fossile Energieträger eingespart und Ressourcen geschont werden. Die nicht verwertbaren Abfälle müssen im Rahmen einer nachhaltigen Abfallwirtschaft umweltverträglich beseitigt werden.


Der Immissionsschutz überwacht Anlagen und Betriebe. Es gibt verschiedene Methoden der Überwachung.

Anlass-, Programm- und Regelüberwachung

Die Anlassüberwachung wird von außen veranlasst, zum Beispiel aufgrund von Beschwerden, Betriebsstörungen oder Messergebnissen. Sie ist die häufigste Form der Überwachung.
Die Programmüberwachung ist eine geplante Schwerpunktüberwachung. Sie ist eine konzeptionell vorbereitete Aktion und bezieht sich auf bestimmte Branchen oder definierte Umweltschutzaspekte.
Die Regelüberwachung ist eine geplante, regelmäßig wiederkehrende und systematische Überprüfung einer Anlage oder eines Betriebes. Sie ist die medienübergreifende, ganzheitliche Überwachung der Bereiche Luft, Lärm und Erschütterungen, Wasser, Abfall und Boden.  

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