Das Landesgleichstellungsgesetz
NRW bestimmt die Aufstellung von Frauenförderplänen in der öffentlichen Verwaltung. Diese Frauenförderpläne, die eine Vielzahl von Zielen und Maßnahmen formulieren, haben eine Laufzeit von jeweils drei Jahren. Ein regelmäßiges Controlling führt den Nachweis über die Zielerreichung oder hinterfragt die Nichterreichung von angestrebten Vorhaben.
Der aktuelle Frauenförderplan 2010 bis 2012 der Stadt Herne beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunktthemen:
- Teilzeittätigkeit darf sich nicht nachteilig auf die dienstliche Beurteilung auswirken. Führungskräfte werden hierzu geschult.
- Führungskräfte schützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Führungskräfte haben Vorbildfunktion!
- Gender Mainstreaming (Geschlechtergerechtes Handeln) ist eine Querschnittsaufgabe der Verwaltung. Die Stadt Herne bekennt sich zu den Grundsätzen und unterstützt Pilotprojekte zur Umsetzung.
- Der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll erhöht werden. Potentielle weibliche Führungskräfte werden mithilfe eines Mentoring-Projektes auf zukünftige Aufgaben vorbereitet.
…und vieles mehr!
Informationen zu diesem Thema:
Gleichstellungsstelle
Sabine Schirmer/Angelika Wißmann
Telefon: 0 23 23 / 16 22 05 oder 0 23 23 / 16 22 08
E-Mail:
gleichstellungsstelle@herne.de