Die Umsetzung der Chancengleichheit für beide Geschlechter bei der Stadtverwaltung Herne bedeutet, einen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz).
Bei der Analyse der Beschäftigtenstruktur der Stadt Herne wird deutlich, dass nach wie vor Frauen in höherwertigen Positionen unterrepräsentiert sind. Daher sind eigenständige Maßnahmen zur Frauenförderung unverzichtbar.
Frauenförderung als Instrument zur Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach dem
Landesgleichstellungsgesetz eine Pflichtaufgabe der Kommunen.
Das LGG (Landesgleichstellungsgesetz) verpflichtet die Kommunen, Frauenförderpläne aufzustellen, um bestehende Benachteiligungen für Frauen abzubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
Der Rat der Stadt Herne hat am 15. Dezember 2009 den neuen Frauenförderplan 2010 bis 2012 beschlossen. Neben der Fortführung bewährter Maßnahmen wurden neu aufgenommen
- die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in städtischen Kindertagesstätten in bestimmten Notfallsituationen der Beschäftigten
- Einführung eines jährlichen Vater-Kind-/Mutter-Kind-Tages, um die Stadtverwaltung als familienfreundlichen Arbeitgeber zu profilieren
- Neuauflage des Mentoringprojektes für Frauen zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
- eine explizite Ansprache der Väter, sich stärker für Kinderbetreuung zu engagieren
- Fortbildungsveranstaltungen, die insbesondere das Vereinbarkeitsthema für Männer zum Inhalt haben.
Die weiteren Inhalte können Sie dem Frauenförderplan in der rechten Navigation entnehmen.
Informationen zu diesem Thema:
Gleichstellungsstelle
Sabine Schirmer / Angelika Wißmann
Telefon: 0 23 23 / 16 22 05 oder 0 23 23 / 16 22 08
E-Mail:
gleichstellungsstelle@herne.de