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Geschlechtergerechte Sprache


Ehepaar aus Lego / © PhotoCase
 


Sprachregelungen für die öffentliche Verwaltung

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW legt in § 4 fest, dass "Gesetze und andere Rechtsvorschriften sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen."

Im dienstlichen Schriftverkehr der öffentlichen Verwaltung, auf Vordrucken und ähnlichen Formularen, ist die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen sicherzustellen. Sofern dies nicht möglich ist, finden die männliche und weibliche Sprachform Anwendung.

Hintergrund für diese Regelung ist der Tatbestand, dass die starke männliche Prägung des allgemeinen Sprachgebrauchs dazu führt, dass Frauen nicht ausreichend berücksichtigt werden - weder in Wort noch Schrift.
Vor allem pflegt die Gesetzessprache immer noch eine maskuline Sprachkultur. Es ist die Rede von "Antragstellern", "Leistungsempfängern", "Teilnehmern" oder "Bürgern" und "Sachbearbeitern".

Sprache ist ein Spiegel gesellschaftlicher Verhältnisse und schafft ihrerseits Realitäten.
Was nicht benannt wird, ist mitunter weder wichtig noch existent.

"Frauen sind doch mitgemeint." Dies ist eines der häufig angeführten Argumente gegen die Einführung und den Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache.

Doch gerade dieses Argument entlarvt, gegen was sich die Regelung des Landesgleichstellungsgesetzes wendet: Die subtile Aufrechterhaltung althergebrachter Geschlechterverhältnisse, die das "männliche Prinzip" zur Leitkultur erheben.

Frauen sind - natürlich - mitgemeint.

Die Gleichstellungsstelle berät, informiert und begleitet die Fachbereiche bei der Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache und hat überdies eine Controllingfunktion.

Informationen zu diesem Thema:
Gleichstellungsstelle
Sabine Schirmer/Angelika Wißmann
Telefon: 0 23 23 / 16 22 05 oder 0 23 23 / 16 22 08
E-Mail:gleichstellungsstelle@herne.de
 
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