Goldene Hochzeit, 100. Geburtstag oder reicher Kindersegen – wenn ihre Bürgerinnen und Bürger einen besonderen Grund zur Freude haben, möchte die Stadt Herne mit ihren Glückwünschen nicht fehlen. Zu den angenehmsten Aufgaben des Oberbürgermeisters gehört es, „in besonderen Lebenslagen“ die Glückwünsche im Namen der Stadt Herne auszusprechen. Da sich solche Jubeltage aber nicht in allen Fällen aus den Rathausakten ergeben, ist die Stadt Herne auch auf einen Hinweis durch die Jubilare beziehungsweise deren Verwandte, Freunde und Bekannte angewiesen, um gratulieren zu können.
Altersjubiläen
Ehrungen zu Altersjubiläen finden ab dem 90. Geburtstag statt. Diese Ehrungen müssen nicht beantragt werden, da die Stadt Herne Geburtstage automatisch erfasst.
Anlässlich des 90., 95. und 100. Geburtstages (anschließend jedes Jahr) nehmen die Mitarbeiter des Fachbereiches Rat- und Bezirksvertretungen mit den Jubilaren oder deren Verwandten Kontakt auf, um unter anderem zu erfragen, ob eine persönliche Ehrung durch eine/n Repräsentanten/in gewünscht ist.
Bei 90. und 95. Geburtstagen wird diese Aufgabe grundsätzlich von den/der Bezirksbürgermeistern/in (
bzw. deren Vertretern) des Bezirkes, in dem die Jubilare wohnen, wahrgenommen.
Ab dem 100. Geburtstag erfolgt eine Ehrung durch den Oberbürgermeister
bzw. durch seine Vertreter/innen.
Hier ist es möglich, andere Termine und Orte (innerhalb des Stadtgebietes Herne), an denen die Ehrung stattfinden soll, zu vereinbaren.
Sollte keine persönliche Ehrung erwünscht sein, werden die (im Folgenden genannten) Präsente durch einen Boten der Stadt Herne überbracht. Präsente für Geburtstage, die auf das Wochenende oder auf Feiertage fallen, können hierbei erst am folgenden Werktag überreicht werden.
Präsente bei Altersjubiläen
Alle Jubilare erhalten zum 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag eine Glückwunsch-Urkunde. Vom 91. bis zum 94. und vom 96. bis zum 99. Geburtstag erhalten die Jubilare (per Post) ein Glückwunsch-Schreiben des Oberbürgermeisters.
Es gibt des Weiteren folgende Wahlmöglichkeiten (die mit den Mitarbeitern im Vorgespräch erörtert werden) beim:
- 90. Geburtstag:
Porzellan-Wandteller mit einem Herner Motiv oder Blumengesteck.
- 95. Geburtstag:
Tischuhr oder Blumengesteck.
- Ab dem 100. Geburtstag erhalten die Jubilare einen Blumenstrauß von der Stadtverwaltung und ein Glückwunsch-Schreiben des Ministerpräsidenten.
Darüber hinaus wird zum 100. und ab dem 105. Geburtstag ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten übergeben.
Bei dem Vorgespräch (90., 95. und ab 100. Geburtstag) wird auch die Frage geklärt, ob der Geburtstag in einer (kleinen) Pressenotiz in den Lokalen Zeitungen erwähnt werden darf (kostenfrei; Adresse wird aus Datenschutzgründen nicht genannt).
Ehejubiläen
Die Stadt Herne gratuliert zu folgenden (standesamtlichen) Hochzeitstagen:
- 50 Jahre (Goldene Hochzeit)
- 60 Jahre (Diamantene Hochzeit)
- 65 Jahre (Eiserne Hochzeit)
- 70 Jahre (Gnaden-Hochzeit)
- 75 Jahre (Kronjuwelen-Hochzeit)
Sollte ein Ehejubiläum anstehen, muss dieses mindestens 6 Wochen zuvor bei der Stadtverwaltung Herne (kostenfrei) angemeldet werden. Hier ist die Verwaltung auf die Hinweise der Jubilare, deren Verwandten oder Bekannten angewiesen, die im Übrigen ebenfalls die Meldungen vornehmen können.
Die Meldungen werden gegen Vorlage der Heiratsurkunde (Familienbuch) in folgenden Dienststellen entgegen genommen:
- Fachbereich Bürgerdienste, Friedrich-Ebert-Platz 5
- Wanner Rathaus, Zimmer 6
- Herner Rathaus, Zimmer 404
Sollte das Jubiläum erst später bekannt gegeben werden, kann eine Gratulation bis zu einem Jahr nachträglich erfolgen.
Bei der Anmeldung des Ehejubiläums werden mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung folgende Fragen erörtert:
- Ist eine Ehrung durch den Oberbürgermeister bzw. durch eine seiner Vertreter/innen persönlich erwünscht?
Hier gibt es die Möglichkeit der Termin- und Ortsabsprache (innerhalb des Stadtgebietes Herne).
- Oder soll die Ehrengabe durch einen Boten der Stadtverwaltung abgegeben werden? Auch hier ist eine Terminabsprache möglich, allerdings kann die Übergabe der Ehrengaben nur an Werktagen erfolgen.
- Kann das Ehejubiläum mit einem kleinen Artikel (mit oder ohne Foto) in einen lokalen Zeitschrift veröffentlicht werden? Die Veröffentlichung ist für die Jubilare kostenlos. Die Mitarbeiter der Zeitung setzen sich rechtzeitig mit den Jubilaren in Verbindung.
Präsente bei Ehejubiläen
Zu einem Blumenstrauß erhalten die Jubelpaare bei allen Ehejubiläen von der Stadtverwaltung Herne zusätzlich folgende Ehrengaben:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre): Glasvase mit Gravur des Herner Stadtwappens, Glückwunsch-Urkunde
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre): gerahmte Glückwunsch-Urkunde
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre): gerahmte Glückwunsch-Urkunde
- Gnaden-Hochzeit (70 Jahre): gerahmte Glückwunsch-Urkunde
- Kronjuwelen-Hochzeit (75 Jahre): gerahmte Glückwunsch-Urkunde
Der Regierungspräsident gratuliert bei der Diamantenen Hochzeit mit einer Glückwunschurkunde.
(Diese Urkunde wird zusammen mit der Ehrengabe der Stadt Herne überreicht.)
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundespräsident gratulieren ab der Eisernen Hochzeit mit einem Glückwunschschreiben.
(Diese Schreiben werden von der Staatskanzlei
bzw. dem Bundesverwaltungsamt direkt an die Jubilare gesandt.)
Falls Sie Fragen zu Alters- und Ehejubiläen haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Anette Pfitzner
Telefon: 0 23 23 / 16 32 81
E-Mail:
anette.pfitzner@herne.de
Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind.
Voraussetzungen hierfür sind:
- bei der Familie sind zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden, die von demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Bei Mehrlingsgeburten umfasst die Ehrenpatenschaft sämtliche Kinder, die gemeinsam mit dem 7. Kind zur Welt gekommen sind. Adoptivkinder sind den leiblichen Kinder gleichgestellt.
- Das Patenkind muss Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
Die Ehrenpatenschaft kann innerhalb einer Familie nur einmal übernommen werden. Sofern der Antrag auf Übernahme der Patenschaft bei der Geburt des 7. Kindes unterblieben ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem später geborenen Kind übernommen werden.
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes gestellt werden, es sei denn, den Antragsberechtigten (Eltern) ist die Möglichkeit, eine Ehrenpatenschaft zu beantragen, nicht bekannt gewesen.
Das Standesamt Herne weist jedoch bei der Anmeldung des Kindes auf die Möglichkeit hin.
Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten werden gegen Vorlage der Geburtsurkunden aller Kinder im Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen, Rathaus Herne, Zimmer 404 aufgenommen. Dies muss durch mindestens einen Elternteil persönlich geschehen.
Der Antrag wird umgehend an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Dort kann die Bearbeitung unter Umständen 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Anschließend werden nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Stadtverwaltung die Patenurkunde und das Geldgeschenk (500 Euro) des Bundespräsidenten auf Wunsch persönlich durch den Oberbürgermeister oder eine/n seiner Vertreter/innen überreicht.
Wenn Sie Fragen zu Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten haben, wenden Sie sich bitte direkt an
Nicole Saak,
Telefon 0 23 23 / 16 23 39
E-Mail:
nicole.saak@herne.de