Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist verfassungsrechtlich garantiert ! (Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz) Der Staat hat sich verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und sich dafür einzusetzen, bestehende Nachteile zu beseitigen.
Auch Landesverfassungen nehmen diesen Auftrag auf. Im § 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass das Verfassungsgebot auch Aufgabe der Gemeinden ist. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. In kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit 373 Gleichstellungsstellen bzw. Frauenbüros tätig. Alle kommunalen Gleichstellungsstellen sind in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NW (LAG NRW) zusammengeschlossen.