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Außenansicht des Verwaltungsgebäudes an der Freiligrathstraße

Versicherungsamt der Stadt berät kostenlos und neutral


Das Rentenrecht ist ein sehr komplexes Gebiet und daher führen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung meistens zu Unsicherheit beziehungsweise offenen Fragen.
Zur Klärung aller -das Rentenrecht betreffenden Fragen- steht Ihnen täglich das Versicherungsamt Herne zur Verfügung.
Wir füllen mit Ihnen die notwendigen Anträge aus, egal ob es sich um eine Klärung des Rentenversicherungskontos oder um Beantragung einer Rente handelt und leiten diese an den zuständigen Rententräger weiter.
Durch die ständigen Veränderungen im Rentenrecht und den gestiegenen Anforderungen an den Einzelnen sich um seine Altersvorsorge zu kümmern, kommen die meisten schon in jungen Jahren mit dem Versicherungsamt in Kontakt.
Kontenklärungen sind sowohl für die Planung der Altersvorsorge, im Rahmen eines Scheidungsverfahrens als auch zur Erlangung einer Rentenauskunft (die dann dem Arbeitsamt oder Jobcenter vorgelegt werden können) durchzuführen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Versicherungsamtes helfen Ihnen dabei.

Wenn dann eine Rente zu beantragen ist, beraten wir gern auch schon im Vorfeld, also bevor wir mit Ihnen den Antrag aufnehmen.

Beratung ist ein Bürgerservice, der uns sehr wichtig ist und von Ihnen auch genutzt werden sollte.
Es stellt sich bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung z.B. die Frage, ob sich in Ihrem speziellen Fall eine Aufstockung des Rentenbeitrages lohnt oder ob Gefahr besteht, dass Sie mit dem Zusatzverdienst eine Hinzuverdienstgrenze überschreiten.

Lassen Sie sich von uns beraten.


Versicherungsamt der Stadt Herne
Freiligrathstraße 12
44623 Herne

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