Anmeldungen zu Eheschließungen und Eheschließungen
Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der grundsätzlich beide Verlobten erscheinen und einige wichtige Unterlagen (siehe Details) mitbringen müssen. Sie wird von einem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann an jedem Ort der Bundesrepublik stattfinden.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Termin zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ein "Ehehindernis" entgegensteht.
Sie sollten sich frühzeitig anmelden, um Ihren Wunschtermin zu erhalten. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von sechs Monaten heiraten. Sollte es Ihnen nicht auf einen Wunschtermin ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine.
Die Eheschließung ist von Dienstag bis Freitag an verschiedenen Orten zu feststehenden Terminen innerhalb von Herne möglich, und zwar
im Rathaus Herne,
im Rathaus Wanne,
in Sodingen in der Fortbildungsakademie Mont-Cenis,
im Schloss Strünkede. Aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen im Schloss Strünkede kann es im Schlosshof zu Aufbaumaßnahmen kommen, die mit Lärmbelästigungen verbunden sein können. Reparatur- oder Baumaßnahmen sind nicht auszuschließen und auch kurzfristig möglich.
Einmal im Monat werden Eheschließungstermine am Samstag im Herner Rathaus angeboten, zumeist am 2. Samstag.
Die Kosten für eine Eheschließung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden Sie benötigen, ob eine Namenserklärung abgegeben wird, ob Sie ein Stammbuch wünschen.
Für Eheschließungen im Schloss Strünkede fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 51,10 Euro an; Eheschließungen an Samstagen schlagen mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von 141 Euro zu Buche.
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 18 Uhr (dann nur Anmeldungen zur Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Ausstellung von Urkunden)
Voraussetzungen
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn...
beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Herne haben und in Herne geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe und eine Aufenthaltsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei einem der zwei Bürgerzentren für Meldewesen des Fachbereichs Bürgerdienste.
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Herne ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
2. Wenn Sie nicht in Herne geboren sind
a. - eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters (wenn Sie im Inland geboren sind) oder wenn Sie im Ausland geboren sind eine Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
einen Nachweis der letzten Eheschließung mit aktueller Namensführung (Eheurkunde) und einen Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).
Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Herne aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück; ist die geforderte Eheurkunde oder die vorzulegende Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren,
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder,
- eine/r der Verlobten ist adoptiert,
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen,
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden.
Kosten/Gebühren
Die Gebühren im Einzelnen:
Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 40 Euro.
Wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind 66 Euro.
Erklärung zur Führung eines Ehenamens 21 Euro.
Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch 10 Euro.
Heiratsurkunde (erstes Exemplar) 10 Euro,
weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte.
Stammbuch, verschiedene Ausführungen 10 Euro bis 33 Euro.
Für Eheschließungen im Schloss Strünkede fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 51,10 Euro an; Eheschließungen an Samstagen schlagen mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von 141 Euro zu Buche.