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Barrierefrei?

Darstellung des Langtextes einer Abkürzung im Firefox

Eine Verordnung mit 66 Bedingungen


Von Dr. Ulrich Katter
Herne.de ist barrierefrei - nun, zumindest bemühen wir (gleich ZIR) uns.
Wie funktioniert das eigentlich mit dieser Barrierefreiheit? Und warum brauchen wir sie?

Anstoß hier in Deutschland war das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2002. Danach müssen auch behinderte Menschen uneingeschränkten Zugriff auf die Internetangebote von Bund, Land und Kommunen haben. Niemand darf ausgegrenzt werden. Für Ihre private Webseite gilt das natürlich nicht. Sie dürfen.

Wie das Gesetz technisch umzusetzen ist, steht in der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung), genauer gesagt in 66 Bedingungen. Die grundlegendste Bedingung besagt zum Beispiel, dass für alles, was nicht reiner Text ist, ein erklärender Text hinterlegt werden muss. Nicht Text, das sind Bilder, Podcasts oder Videos, die (im Augenblick noch) spärlich auf herne.de zu finden sind. Bei den Bildern hinterlegen wir diesen Text als sogenannten ALT-Text (wie alternativ). Viele Browser zeigen ihn an, wenn man den Mauszeiger über ein Bild hält. Was auch für den sehenden User ganz hilfreich sein kann.

Kann der User das Bild aber nicht sehen, bekommt er einen Hinweis zur Bildinformation, die ihm so zumindest nicht ganz entgeht. Wer Bilder nicht sehen kann, muss nicht gleich blind sein. Es ist genauso gut möglich, dass ein Nutzer die Bilder wegen eines langsamen Internetzugangs oder des kleinen Bildschims seines Internet-Handys abgeschaltet hat.
Übrigens nutzen Blinde (wie auch Menschen mit anderen Behinderungen) das Internet überdurchschnittlich häufig. Sie verwenden für die Ausgabe Screenreader, die die Seiten vorlesen, oder Braille-Zeilen, die sie ertastbar machen. Barrierefreie Seiten haben eben ein besonderes Feeling.

Schön an den 66 Bedingungen in der BITV ist, dass wir sie nur einhalten müssen, und dann können unsere Inhalte von jedem abgerufen werden - wer auch immer sie haben möchte. Wir brauchen uns keine Gedanken machen, ob Er oder Sie blind, taub, motorisch eingeschränkt oder möglicherweise sogar normal ist.

Auf der anderen Seite ist das auch schon ein ganz schöner Sack voll Bedingungen, der gehütet werden muss. Einen guten Teil davon nimmt uns unser Redaktionssystem ab, das darauf ausgelegt ist, barrierefreie Internetseiten zu produzieren. Alles geht aber nicht automatisch.

Wenn wir zum Beispiel eine Abkürzung wie "z. B." verwenden möchten, müssen wir darauf achten, den Langtext "zum Beispiel" zu hinterlegen. So kann der Screenreader flüssig vorlesen, statt sperrige Buchstaben-Punkt-Kombinationen ("Zett Punkt Beh Punkt") von sich zu geben. Bei manchen Abkürzungen (z. B. ÖPNV) scheint mir das ebenfalls ein guter Sevice für den normalen User zu sein. Viele Browser heben die Abkürzung optisch hervor und blenden beim Überfahren der Buchstaben mit der Maus den Langtext ein. Und der Mauszeiger verändert sich dabei so cool. Wobei ich den englischen Ursprung des Wortes "cool" im letzten Satz übrigens kennzeichnen musste, ungelogen. Der Screenreader könnte sonst "Kohl" vorlesen, was zu Missverständnissen führen könnte.

Es bleibt kompliziert mit der Barrierefreiheit. Wann ist ein Wort englisch und wann deutsch? Wenn es im Duden steht? Wann ist es besser, die Abkürzungen nicht auszuzeichnen. Ist "Weh Emm" besser als immer "Weltmeisterschaft" vorlesen zu lassen? Solche und viele andere Fragen diskutieren wir ständig in der ZIR.

Es bleibt kompliziert mit der Barrierefreiheit. Aber wir bemühen uns. Versprochen.
Grüne Strichmännchen bilden die Buchstaben ZIR, die für Zentrale Internetredaktion stehen.

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