Der Oberbürgermeister
wird im Rahmen der Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern für jeweils fünf Jahre in sein Amt gewählt. Seine besonderen Zuständigkeiten erhält der 1. Bürger der Stadt durch die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung.
Der Oberbürgermeister ist Repräsentant
Er vertritt die Stadt bei zahlreichen und offiziellen Anlässen. Gleichzeitig hat er Sitz und Stimme in örtlichen und überörtlichen
Gremien. So ist er aufgrund seines Amtes Mitglied in den Aufsichtsräten jener städtischen Gesellschaften, zu deren Aufgaben die Sicherung der Daseinsvorsorge oder Maßnahmen zur Strukturförderung zählen. Darüber hinaus ist er im Vorstand und Verwaltungsrat verschiedener
Gremien und
Kuratorien vertreten.