Europa wächst immer mehr zusammen. Längst haben wir uns daran gewöhnt, dass an den meisten Grenzen innerhalb der Europäischen Union nur stichprobenartig Zoll- oder Ausweiskontrollen durchgeführt werden. Es gibt einen gemeinsamen Binnenmarkt, durch den Zollschranken gefallen sind. Seit dem 28. Dezember 2009 ist die Europäische Union auch für Anbieter von Dienstleistungen enger zusammengerückt. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie erleichtert es diesen Anbietern, grenzüberschreitend innerhalb der
EU tätig zu werden. Die Richtlinie wurde am 12. Dezember 2006 vom Europarat und vom Europäischen Parlament beschlossen.
Dass es dabei nicht ganz ohne Verwaltungsaufwand zugehen kann, liegt auf der Hand. Doch auch bürokratische Hürden sollen im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie abgebaut werden. Damit Dienstleister aus anderen
EU-Ländern nicht den Überblick verlieren, wenn es um die Erledigung von notwendigen Formalitäten geht, wurde der Einheitliche Ansprechpartner (EA) geschaffen. Er ist die Anlaufstelle für viele Verwaltungsangelegenheiten, die sich ergeben, wenn ein Gewerbetreibender interessiert ist, andernorts in einem anderen
EU-Staat tätig zu werden.