Gewerbliche Abfallerzeuger müssen entsprechend den Vorgaben der
Gewerbeabfallverordnung mindestens
- Papier und Pappe
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle und
- organische Abfälle ( Küchen- und Kantinenabfälle, Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle)
jeweils getrennt halten und verwerten.
Abfallgemische, die Sortieranlagen zugeführt werden, dürfen nur noch bestimmte "trockene" Wertstoffe enthalten, die in § 4 Absatz 1 der Gewerbeabfallverordnung und einem separatem Anhang aufgeführt sind.
Sollen Abfallgemische verbrannt werden, dürfen diese folgende Abfälle nicht enthalten:
- Glas
- Metalle
- mineralische Abfälle
- organische Abfälle.
Damit haben Gewerbebetriebe keine Möglichkeit mehr, verwertbare und nicht verwertbare Abfälle zu mischen, um die Abfälle nicht der Müllabfuhr übergeben zu müssen.
Grundsätzlich müssen alle Abfälle, die nicht verwertet werden können,
entsorgung herne überlassen werden. Die
Abfallsatzung sieht hier vor, dass die erforderliche Zahl an Restabfallbehältern in der Regel anhand der Beschäftigtenzahl eines Betriebes ermittelt wird. Sind zu wenige Restabfallbehälter vorhanden, kann entsorgung herne weitere Behälter aufstellen.
Hier erhalten Sie den
Antragsvordruck Bestellung von Abfallbehältern
Hier finden Sie eine
Übersicht über die Abfallgebühren mit speziellen Gebühren zur
Abfuhr gewerblicher Siedlungsabfälle.
Hier erhalten Sie unser
Merkblatt Gewerbeabfall im
PDF-Format.
Weitere Informationen zum Thema, die Gewerbeabfallverordnung und Vollzugshinweise erhalten Sie beim
Bundesministerium für Umwelt.
Ansprechperson:
Ralf Krieter
Telefon: 0 23 23 / 16 28 86
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 21
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Anschrift: Stadt Herne
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