Was verbirgt sich dahinter ?
Üblicherweise kaufen die Erziehungsberechtigten in jedem Schuljahr einen Teil der Schulbücher, die ihr Kind oder ihre Kinder für den Unterricht benötigen. Die Bezeichnung hierfür ist
Eigenanteil bei Lernmitteln.
Nicht alle Erziehungsberechtigten sind jedoch wirtschaftlich in der Lage, diesen
Eigenanteil zu den Lernmitteln, das heißt zum Kauf der Bücher, aufzubringen. Für diesen Personenkreis sind besondere Regelungen getroffen. So sind vom
Eigenanteil befreit:
• Empfänger und Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
• Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Gehören Sie zum genannten Personenkreis, erhalten Sie im Sekretariat der Schule ein Formular. Dieses müssen Sie ausfüllen und vom Fachbereich Soziales bestätigen lassen. Danach ist dieses Formular wieder im Sekretariat abzugeben. Hier wird Ihnen dann ein Gutschein ausgehändigt, mit dem Sie bei einer Buchhandlung Ihrer Wahl die Schulbücher bestellen können. Die Bücher werden Ihnen kostenlos ausgehändigt.
Zusätzlich kann den oben genannten Empfängern und Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ein "Schulstarterpaket“ gewährt werden, wenn die Voraussetzungen des § 28 a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) vorliegen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 28a SGB XII (Gesetz)
Zusätzliche Leistung für die Schule
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten für jedes Schuljahr eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn ihnen für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird. Der zuständige Träger der Sozialhilfe kann im begründeten Einzelfall einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.
Bei dem Schulstarterpaket handelt es sich um eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro. Diese Leistung ist direkt beim
Fachbereich Soziales zu beantragen.
Keinen Anspruch auf die Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel/Schulbücher haben Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Dieser Personenkreis kann jedoch auch das „Schulstarterpaket“ erhalten, soweit die Bestimmungen des § 24a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vorliegen.
Das "Schulstarterpaket" ist dann direkt bei dem Jobcenter zu beantragen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - § 24a SGB II (Gesetz) Zusätzliche Leistung für die Schule
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben. Schülerinnen und Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter den Voraussetzungen des § 22 Absatz 2a die Leistung, wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben. Die Leistung wird nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann im begründeten Einzelfall einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.
(Die Leistung nach § 24a wird jeweils zum 1. August eines Jahres erbracht.)