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Dienstleistungen

Pass


Lebenslage: Arbeit und Beruf, Freizeit und Sport
Dezernat: Dezernat II
Bezeichnung: 24 Fachbereich Bürgerdienste
Abteilung: 24/1 Einwohnerwesen, Bürgerberatung
Sachgebiet: Pass und Ausweis
Ansprechperson: Mitarbeiter des Fachbereiches 24/1
Telefon: 0 23 23 / 16 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 23 31
E-Mail: einwohneramt@herne.de

Zeiten

Verwaltungsgebäude und Rathaus Wanne
Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Voraussetzungen


Kosten/Gebühren

Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 59 Euro
Pass mit 48 Seiten über und unter 24 Jahren (zusätzliche Gebühr von 22 Euro): 81 bzw. 59,50 Euro
Express-Pass mit 32 Seiten über und unter 24 Jahren: 91 bzw. 69,50 Euro
Express-Pass mit 48 Seiten über und unter 24 Jahren: 113 bzw. 91,50 Euro

Hinweis: Sie können wahlweise bar oder mit EC-Karte / Pin bezahlen

Wichtige Hinweise

Persönliche Vorsprache ist notwendig.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis bzw. Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird.

Abholung
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen (auch vorläufigen) Personalausweis mit.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, diesen in Empfang zu nehmen.
Die bevollmächtigte Person hat den eigenen Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Weitere Infos

Welche Staaten zur Einreise einen Reisepass verlangen, können Sie unverbindlich beim Auswärtigen Amt (Welche Staaten zur einreise einen Reisepass verlangen, können Sie unverbindlich beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates.
 
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