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Dienstleistungen

Ummeldung bei der Meldebehörde


Fachbereich: Bürgerdienste

Postanschrift: Stadt Herne
Fachbereich Bürgerdienste
Postfach 10 18 20
mt< 44621 Herne

Hausanschrift: Stadt Herne
Fachbereich Bürgerdienste
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne

und

Stadt Herne
Fachbereich Bürgerdienste
Rathausstraße 6
44649 Herne

Kontakt: Mitarbeiter des Fachbereiches 24/1

Telefon: 0 23 23 / 16 16 33

Telefax: 0 23 23 / 16 23 31

E-Mail: einwohneramt@herne.de

Homepage: Bürgerdienste

Zeiten

Verwaltungsgebäude und Rathaus Wanne
Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Rechtsgrundlage

Meldegesetz NRW, Melderechtsrahmengesetz, Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DVO MG NRW), Anlage 7 DVO MG NRW

Voraussetzungen

Personalausweis oder Pass der umzumeldenden Person

Kosten/Gebühren

keine

Wichtige Hinweise

Eine Ummeldung soll bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Die Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde kann aber auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen, gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen.

 
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