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Dienstleistungen

Anmeldung von Kraftfahrzeugen / Anhängern

Sollten Kennzeichenschilder neu geprägt werden (müssen), sind die Preise für dafür bei den Schilderprägediensten zu erfragen, hierzu können wir leider keine Auskünfte erteilen!

Sollten Sie vorab ein Kennzeichen aussuchen/für sich reservieren wollen, nutzen Sie bitte unsere Online-Reservierung des Wunschkennzeichens.

Dienste, die über Suchmaschinen im Internet herausgefiltert werden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Stadt Herne (sofern der angezeigte Link nicht www.herne.de ist) und bieten möglicherweise Kennzeichen an, die tatsächlich bereits vergeben sind und erhebliche zusätzliche Gebühren verursachen können!

Fachbereich: Bürgerdienste

Postanschrift: Stadt Herne
Fachbereich Bürgerdienste - Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Hausanschrift: Stadt Herne
Fachbereich Bürgerdienste - Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Südstraße 8
44625 Herne

Telefon: 0 23 23 / 16 25 80
0 23 23 / 16 20 83

Telefax: 0 23 23 / 16 22 84

E-Mail: strassenverkehrsamt@herne.de


Zeiten

Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr


Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Voraussetzungen

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB 2) / CoC-Bescheinigung / Datenblatt einer technischen Prüfstelle

  • Ausweisdokument

  • Versicherungsbestätigung (in Form einer sogenannten "eVB-Nummer", häufig noch aufgedruckt auf der altbekannten "Doppelkarte")

  • Einzugsermächtigung für die Kraftahrzeugsteuer, bestehend aus:
    - Angabe Bankleitzahl
    - Angabe Bankname
    - Angabe Kontonummer
    - Angabe eines möglicherweise abweichenden Konto-Inhabers und dessen Unterschrift

Wichtige Hinweise

persönliche Vorsprache oder schriftliche Vollmacht notwendig

Weitere Infos

bitte per E-Mail oder Telefon erhältlich
 
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