Herner Kulturschaffende haben die Möglichkeit, für die Durchführung nicht alltäglicher Kulturprojekte kommunale Zuschüsse zu beantragen.
Förderfähig sind Projekte, die in besonderem Maße zur Bereicherung der örtlichen Kunst- und Kulturszene beitragen und traditionelle, elementare sowie regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten effektvoll ergänzen.
Über die Vergabe von Projektförderungen entscheidet der Kultur- und Bildungsausschuss. Ein formloser schriftlicher Förderantrag ist grundsätzlich bis spätestens zum 30. April eines Jahres beim Kulturbüro einzureichen, das auf Wunsch auch bei der Antragstellung berät.
Das Merkblatt informiert ausführlich über Bewertungskriterien und Förderungsgrundsätze, sowie über die Modalitäten der Antragstellung als auch über die organisatorische Abwicklung der Projektförderung.
Das Merkblatt
Allgemeine Richtlinien der Stadt Herne für kommunale Zuschüsse zu kulturellen Projekten ist im Kulturbüro erhältlich oder kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Ihre Ansprechperson:
Markus Leckscheid
Telefon: 0 23 23 / 16 25 94
E-Mail:
markus.leckscheid@herne.de