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Jugendhilfe im Strafverfahren

Im Fokus des Handelns steht der junge Mensch. Jugendhilfe im Strafverfahren kann Straffälligkeit junger Menschen nicht verhindern. Ziel ist es, den jungen Menschen zu befähigen, zukünftig bewusst und verantwortlich Entscheidungen für sich und andere treffen zu können. In diesem Zusammenhang leistet der Fachdienst Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und Heranwachsenden, wirkt in Diversionsverfahren mit und unterstützt Jugendgerichte und Staatsanwaltschaften bei ihrer Aufgabenstellung im jugendgerichtlichen Verfahren.

Frau Ruppert
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 30
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64

E-Mail: jugendgerichtshilfe@herne.de

Standort:
Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Erziehungshilfen
Verwaltungsgebäude (WEZ)
Hauptstraße 241
44649 Herne

Verwaltungsgebäude (WEZ), Hauptstraße 241 im Geoportal

2020-05-06