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Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in Herne

Derzeit wird der HSU in Herne in folgenden Sprachen angeboten: Türkisch, Arabisch, Kurdisch, Polnisch und Italienisch

Für die Planung und Organisation des HSU in Herne ist das Schulamt für die Stadt Herne zuständig. Der HSU findet in der Primarstufe überwiegend vormittags im Rahmen des Unterrichts statt, für die Schüler*innen der Sekundarstufe I vorwiegend nachmittags. Alles rund um die Anmeldung regelt die Schule des Kindes.

Die Lehrkräfte, die den HSU erteilen, sind Beschäftigte des Landes NRW. Sie sind Muttersprachler. Ihr Einsatz erfolgt in der Regel an mehreren Schulen.

Die Lehrkraft für den HSU bescheinigt die Teilnahme und gibt ab Klasse 3 eine Note. Die Schule des Kindes übernimmt die Note unter Bemerkungen in das Zeugnis auf. Am Ende der Sekundarstufe I legen Schülerinnen und Schüler eine Sprachprüfung in ihrer Herkunftssprache ab. Eine gute Leistung in der Sprachprüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen und damit zum Abschluss führen.

Sie können Ihr Kind für das kommende Schuljahr anmelden. Dazu füllen Sie bitte das Formular „Interessensbekundung/ vorläufige Anmeldung“ aus und geben es bei der Schule Ihres Kindes ab. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt dann zu Beginn des Schuljahres bei der HSU-Lehrkraft mit dem Formular „Anmeldung“.

Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende für das kommende Schuljahr möglich.

Schulaufsicht:
Andrea Christoph-Martini
Zimmer: 301
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 56

Verwaltungsfachlicher Teil:
Sebahat Düz
Zimmer: 305
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 50

Fachberatung Integration durch Bildung:
Sebastian Straschischnik
Zimmer: 303
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 45

2023-06-15