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Ordnungs·widrigkeiten·verfahren

Diese Information in schwerer Sprache.

Eine Ordnungs·widrigkeit ist ein leichte Verletzung von einem Gesetz.

Deshalb gibt es keine harten Strafen.

Zum Beispiel: Gefängnis.

Der Schuldige muss als Strafe Geld bezahlen.

Das Geld nennt man auch Buß·geld oder Geld·buße.

Sehr viele Ordnungs·widrigkeiten kommen im Straßen·verkehr vor.

Zum Beispiel: Falsch parken.

Oder bei Rot über eine Ampel fahren.

Die Ordnungs·widrigkeiten aus dem Straßen·verkehr stehen alle in einem Katalog.

Das Kraft·fahrt·bundes·amt hat den Katalog aufgestellt.

Der Katalog gilt in ganz Deutschland.

Sie finden den Katalog unter www.kraftfahrt-bundesamt.de .

Aber Ordnungs·widrigkeiten gibt es auch in vielen anderen Gesetzen und Vorschriften.

Zum Beispiel:

Max kippt seinen Müll in den Wald.

Karl beobachtet Max dabei.

Karl denkt: Das geht so nicht.

Karl macht eine Anzeige bei der Buß·geld·stelle von der Stadt Herne.

Die Mitarbeiter von der Buß·geld·stelle prüfen die Anzeige.

Die Mitarbeiter von der Buß·geld·stelle schreiben einen Brief an Max.

In dem Brief steht:

Max hat das falsch gemacht.

Deshalb muss Max jetzt Geld zahlen.

Max bekommt den Brief.

Aber Max denkt: Ich war das gar nicht.

Max muss das bei der Buß·geld·stelle melden.

Max kann einen Brief schreiben.

Oder Max geht zur Buß·geld·stelle hin.

Die Mitarbeiter von der Buß·geld·stelle schreiben dann alles auf.

Die Mitarbeiter von der Buß·geld·stelle prüfen dann noch einmal.

Die Buß·geld·stelle in Herne ist an der Südstraße 8.

Öffnungs·zeiten

Sie können zu folgenden Zeiten kommen:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Rechts·grundlage

Ordnungs·widrigkeiten·gesetz (OWiG)

Kontakt

Post·anschrift:
Fach·bereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs·angelegenheiten
Post·fach 10 18 20
44621 Herne

Standort:
Stadt Herne
Fach·bereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs·angelegenheiten
Verwaltungs·gebäude
Südstraße 8 - 10
44625 Herne
Link zum Stadtplan

2022-07-14