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Vielleicht sind Sie berufstätig.
Und Sie möchten sich weiter·bilden.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit dem Bildungs·scheck.
Bildungs·scheck bedeutet:
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt eine Hälfte von den Kosten für die Weiter·bildung.
Aber maximal nur 500 Euro.
Die andere Hälfte zahlen Sie selbst.
Das Geld kommt aus dem Europäischen Sozialfonds.
Der Europäische Sozialfonds sind Förder·gelder von der Europäischen Union.
Aber es gibt noch Bedingungen.
Sie müssen Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Ihr Einkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen.
Ihr Einkommen ist hier Ihr zu versteuerndes Jahres·einkommen.
Das zu versteuernde Jahres·einkommen ist:
Ihr Einkommen aus einem Jahr.
Bevor Sie Ihre Steuern gezahlt haben.
Vielleicht sind Sie allein·stehend.
Oder das Finanz·amt veranlagt Sie alleine.
Dann muss Ihr Einkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen.
Vielleicht veranlagt das Finanzamt Sie zusammen mit Ihrem Ehe·partner.
Dann muss Ihr Einkommen zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro liegen.
Sie müssen einen Nachweis über Ihr Einkommen mitbringen.
Als Nachweis sind möglich:
Ihr Unternehmen muss mindestens 1 und höchstens 249 Mitarbeiter haben.
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Oder eine Arbeits·stätte.
Das Unternehmen kann selbst entscheiden:
Welche Mitarbeiter bekommen einen Bildungs·scheck?
Wie viele Mitarbeiter bekommen einen Bildungs·scheck?
4 Beratungs·stellen in Herne beraten Sie zur Weiter·bildung.
Die Beratungs·stellen stellen auch die Bildungs·scheck aus.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Angebote zu
Nicht gefördert werden
Der Träger von der Weiter·bildung muss anerkannt sein.
Sie müssen Ihren Ihren Bildungs·scheck vor dem Beginn von der Weiter·bildung ausstellen lassen.