Das Land NRW hat in der neuen Corona-Betreuungs-Verordnung eine Anregung des Herner Krisenstabs aufgenommen und die Testpflicht in Kitas neu geregelt. „Die Stadt Herne legt großen Wert darauf, die Jüngsten und das Kita-Personal so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen. Deswegen hat sich der Krisenstab eine engere landesweite Regelung gewünscht. Zumal die Kinder die Infektionen häufig in ihre Familien hineintragen. Diese Dynamik wollen wir durchbrechen“, so Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda.
Laut der neuen Corona-Betreuungs-Verordnung besteht in Kitas nun eine Testpflicht, wenn dort eine Person infiziert ist. Das gilt für betroffene Kinder genauso wie für betroffene Erwachsene, die mit den Kindern regelmäßig in Kontakt kommen. Sobald eine Infektion mit einem Schnelltest oder PCR-Test nachgewiesen wurde, „müssen in den fol-genden zehn Tagen alle Kinder mindestens vier Mal mittels eines Coronaschnelltests oder Coronaselbsttests getestet werden“, so lautet die Verordnung. Ausgenommen sind alle vollständig immunisierten Personen.
Sollte ein positiver Schnelltest in der Kita innerhalb von 48 Stunden durch einen negativen PCR-Test widerlegt sein, endet damit die Testpflicht bis zum Auftreten eines weiteren Falls.
Wann die Tests durchgeführt werden, regeln die Kitas selbst. Allerdings muss der erste Test vorgenommen werden, bevor die Kinder die Kita zum ersten Mal betreten, nachdem dort eine Infektion aufgetreten ist. Das bedeutet, wenn Familien erfahren, dass ein Fall in der Kita aufgetreten ist, muss nach der neuen Corona-Betreuungsverordnung des Landes ihr Kind getestet werden, bevor es das nächste Mal in die Kita geht. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, schriftlich zu versichern, dass ein aktueller negativer Test ihres Kindes vorliegt, anderenfalls darf das Kind nicht in die Betreuung kommen.