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Meldung vom 15. März 2023

Zwei Millionen Euro für Herne: „Stärkungspakt NRW“ vorgestellt

Rathaus Herne

Die Stadt Herne hat in der Sitzung des Sozialausschusses am Mittwoch, 15. März 2023, Fördermöglichkeiten des „Stärkungspakt NRW“ für Menschen mit geringen Einkommen und den besonders engagierten Institutionen der sozialen Infrastruktur vorgestellt.

Die Landesregierung NRW will mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam stark gegen Armut“ auf die sozialen Folgen reagieren, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in unserem Land ausgelöst hat. Hierzu werden 150 Millionen Euro bereitgestellt, um die bestehende soziale Infrastruktur in den Kommunen mit Blick auf gestiegene Energiepreise sowie die hohe Inflation zu unterstützen sowie Bürger*innen in akuter Notlage zu helfen, die nicht durch soziale Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden.

Die Stadt Herne kann mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro an den durch das Land NRW zur Verfügung gestellten Mitteln partizipieren.

Stadtrat Dr. Frank Burbulla begrüßte die Entscheidung des Landes bei der Vorstellung des Programms im Sozialausschuss: „Die Stadt Herne ist erfreut über die Initiative des Landes. Mit dem zur Verfügung gestellten Geld sollen auch in Herne die primär angesprochenen Institutionen der sozialen Infrastruktur unterstützt werden. Gleichzeitig vergessen wir in Herne aber auch nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die besonders unter der Inflation leiden.“

Bürger*innen mit geringen Einkommen, die die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllen, können sich an den Verein „Herne Hilft“ wenden und dort Unterstützung erhalten, um unter anderem Überschuldung, Energiesperren oder Wohnungsverluste zu vermeiden. Ein Anteil von bis zu 200.000 Euro wird von der Stadt Herne für diese Einzelfall-Hilfen zur Verfügung gestellt. Dank des Engagements des Vereins „Herne Hilft“ kann die einmalige Unterstützung zielgenau an die Menschen ausgegeben werden, die aufgrund ihrer Einkommenslage Hilfe brauchen, aber eben nicht über den Staat versorgt werden. Die genauen Unterstützungsmodalitäten sind noch festzulegen. Für Institutionen der sozialen Infrastruktur besteht ab sofort die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige an die Verwaltung zu richten, um Mittel für die Aufrechterhaltung beziehungsweise Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen. Um die Hilfen zu erhalten, müssen die Antragsteller darlegen, dass der Betrieb durch gestiegene Energiekosten Belastungen erlitten hat, die nicht durch andere Unterstützungsleistungen abgegolten werden. Antragsberechtigte Organisationen können beispielsweise Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren / Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“) sein. Nähere Informationen zum Antragsverfahren für die Einrichtungen sind auf der Homepage der Stadtverwaltung hinterlegt unter www.herne.de/staerkungspakt

Details der Meldungen
2017-04-26