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Die Staatsangehörigkeitsbehörde Herne ist für folgende Anliegen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zuständig:
Für alle weiteren Anträge / Sachverhalte nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse und schauen Sie bitte auch in die FAQ.
Zur Prüfung Ihrer Möglichkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erwerben füllen Sie bitte diesen Kurzcheck (PDF, 98 KB) aus und senden dieses bitte im PDF-Format an einbuergerung@herne.de .
Hierbei handelt es sich noch nicht um die Antragstellung, sondern um die Kurzprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Sofern anhand der gemachten Angaben alle grundsätzlichen Fragen geklärt sind, erhalten Sie den Termin, alle Unterlagen für die Antragstellung sowie den weiteren Ablauf per Post.
Bitte sehen Sie nach Übersendung des Vordrucks von wiederholten Anfragen ab. Die Bearbeitung kann auf Grund der Menge der Anfragen mehrere Wochen, gegebenenfalls auch Monate in Anspruch nehmen.
Sofern Sie keine E-Mail von Ihrem Maildienst erhalten haben, dass die Mail nicht zugestellt werden konnte ist Ihre Mail auch eingegangen.
Sie selbst haben die Möglichkeit die gesetzlichen Voraussetzungen hier einmal zu prüfen:
www.bayernportal.de
Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Sie nach dem Gesetz, wenn Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Ein Kind unter 16 Jahren des Einbürgerungsbewerbers muss die Erklärungen zu Nummer 6 und Nummer 7 nicht abgeben. Ist das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Antrag durch den oder die gesetzlichen Vertreter - zumeist die Eltern - zu stellen.
Nachdem Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen und Bekenntnisse erfolgreich und vollständig abgegeben haben, werden Ihre Daten elektronisch erfasst.
Sie erhalten einen Bescheid über die zu zahlenden Gebühren.
Ihr ausländerrechtlicher Werdegang wird überprüft, ebenso alle von Ihnen gemachten Angaben und Dokumente. Nach vollständiger Erfassung aller Daten werden die Sicherheitsbehörden zur antragsstellenden Person angefragt.
Nach Eingang der Gebühren und positiver Rückmeldung der Sicherheitsbehörden müssen gegebenenfalls Unterlagen (Lohn et cetera) aktualisiert werden. Hierzu erhalten Sie ein gesondertes Schreiben.
Die besondere Bedeutung der Einbürgerung bedingt eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung verschiedenster Behörden. Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei den jeweiligen Behörden und kann daher keine verbindliche Auskunft über die Dauer des Verfahrens machen.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten haben Sie alle Änderungen in Ihren persönlichen Lebensumständen unverzüglich der Staatsangehörigkeitsbehörde per Mail mitzuteilen.
Bei einem Umzug innerhalb Hernes werden die Daten nach erfolgter Ummeldung über die Ausländerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde elektronisch mitgeteilt.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde erlischt die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörde Herne. Dies haben Sie unverzüglich mitzuteilen, damit ihre Akte nach erfolgter melderechtlicher Ummeldung an die neue zuständige Gemeinde geschickt werden kann. Die Bearbeitung wird dort fortgesetzt.
Sie erhalten mit dem Anschreiben zur Terminierung alle für die Antragsstellung notwendigen Daten und Merkblätter.
Bitte beachten Sie zusätzliche Punkte: