Südstraße 8
Telefon: 0 23 23 / 16 16 39
Telefax: 0 23 23 / 16 22 84
E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen die Mitarbeiter*innen im persönlichen Kundenkontakt und können keine Gespräche entgegennehmen.
Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren: Termin vereinbaren .
Termine werden mit zweiwöchigem Vorlauf täglich gegen 13:30 Uhr beziehungsweise am Freitag gegen 12 Uhr freigegeben. Außerdem können häufig noch Termine für den gleichen Tag angeboten werden, wenn Termine storniert wurden.
Sie können auch unter https://ikfz.herne.de den Antrag auf Außerbetriebsetzung ihres HER- oder WAN-Kennzeichens stellen. Ebenso können dort seit dem 1. Oktober 2019 Anträge für die Zulassung von Fahrzeugen gestellt werden. Weitergehende Informationen erhalten sie auf der Website nach Aufruf des vorgenannten Links.
Aufgrund von Systemwartungen und Updates beim Servicekonto.NRW kann es in der Zeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr zu Ausfallzeiten und Abbrüchen kommen. Die Stadtverwaltung Herne hat auf diese Arbeiten keinerlei Einfluß, bittet jedoch um Ihr Verständnis.
Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise den Fahrzeugbrief (zum Beispiel wegen Sicherungsübereignung). Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt.