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Fachbereich Kinder-Jugend-Familie

Verwaltungsgebäude Hauptstraße 241

Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Fachbereichsleitung:
Frau Jordan

Service-Hotline
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 51
Telefax: 0 23 23 / 16 - 30 72
E-Mail: jugendamt@herne.de

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie umfasst folgende Fachstellen und Abteilungen:

  • Kommunale Fachstelle Schulsozialarbeit (Herr Ammann - Telefon: 0 23 23 / 16 - 37 09)
  • Fachstelle Jugendhilfeplanung (Frau Gentilini - Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 33)
  • Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten (Herr Kröger – Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 60)
  • Rechtliche und wirtschaftliche Hilfen der Jugendhilfe (Herr Schmidt – Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 20)
  • Jugendförderung (Herr Knapp – Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 97)
  • Erziehungshilfen (Herr Schüßler – Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 23)
  • Familien- und Schulberatungsstelle (Frau Bittner – Telefon: 0 23 23 / 16 - 36 40)
  • Kindertagesbetreuung (Frau Hütter – Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 20)

Die Aufgaben des Jugendamtes (§ 69 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches - SGB VIII) nimmt in Herne der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wahr.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie berät und unterstützt Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie fachlich Interessierte bei Fragen zur Erziehung, Betreuung und Bildung von jungen Menschen oder bei Trennung und Scheidung der Eltern-teile. Dabei setzt der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum (§ 2 SGB VIII) reicht von finanziellen Förderungen der Familien, über die Bereitstellung einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, die Erziehungsberatung und -hilfen, den Kindesschutz bis hin zur Förderung von jungen Menschen und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt in Herne. Gleichzeitig bietet der Fachbereich auch Angebote zur Freizeitgestaltung und Bildung von Eltern und deren Kinder.

Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht nach § 70 SGB VIII aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.

Der Jugendhilfeausschuss – in Herne „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie“ genannt - hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.

Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um und nimmt die oben beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem SGB VIII an oder vermittelt diese.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Adoptions- und Pflegekinderwesen
  • Beistandschaften für Minderjährige
  • Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern, Familienberatung
  • Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ("8b-Beratung"
  • Beratung zur Elternzeit
  • Betreuung von Erwachsenen
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die nicht im elterlichen Haushalt leben können
  • Betrieb und Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder
  • Beurkundung und Führung des Sorgeregisters
  • Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflege
  • Elterngeld
  • Erziehungsberatung und Familienberatung
  • Familienbildung
  • Festsetzung und Geltendmachung von Kindesunterhalt
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Hilfe und Unersttzung für Schwangere und für Mütter nach der Geburt ihres Kindes / ihrer Kinder
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Jugendschutz, Jugendbildungsangebote, Ferien- und Freizeitangebote
  • Koordination von Familien in Familienzentren
  • Schulberatung
  • Schulsozialarbeit
  • Sozialer Beratungsdienst
  • Tagesbetreuung von Kindern
  • Trennungs- und Scheidungsberatung für Mütter und Väter
  • Unterhaltsvorschuss
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Vermittlung und Bewilligung von Tagespflege
  • Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
  • Willkommensbesuch von Neugeborenen
  • Wirtschaftliche Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII

Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendhilfe in Strafverfahren, Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht

Beistandschaften für Minderjährige, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss (WEZ Wanne) sowie Betreuungsstelle für Erwachsene (Rathaus Wanne):
Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Erhebungsstelle für Elternbeiträge und wirtschaftliche Jugendhilfe:
Montag und Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Erziehungshilfen, Vormundschaften und Pflegschaften:
Montag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Familienbüro/frühe Hilfen:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr

Familien- und Schulberatung:
Montag bis Donnerstag 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht

Allgemeine Öffnungszeiten für alle übrigen Bereiche:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Mit den Buslinien SB 27, 312, 328, 384 und 387 bis zur Haltestelle "Mondpalast".

Verwaltungsgebäude (WEZ), Hauptstraße 241 im Geoportal

Notruf-Nummern bei Hinweisen auf Vernachlässigung oder Missbrauch von Kindern
Stadtbezirk Wanne-Eickel: 0 23 23 / 16 - 19 05
Stadtbezirk Herne-Mitte: 0 23 23 / 16 - 19 06
Stadtbezirk Sodingen: 0 23 23 / 16 - 19 07
Pflegekinderdienst: 0 23 23 / 16 - 19 08