Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Fachbereichsleitung:
Frau Jordan
Service-Hotline
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 51
Telefax: 0 23 23 / 16 - 30 72
E-Mail:
jugendamt@herne.de
Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie umfasst folgende Fachstellen und Abteilungen:
Die Aufgaben des Jugendamtes (§ 69 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches - SGB VIII) nimmt in Herne der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wahr.
Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie berät und unterstützt Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie fachlich Interessierte bei Fragen zur Erziehung, Betreuung und Bildung von jungen Menschen oder bei Trennung und Scheidung der Eltern-teile. Dabei setzt der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum (§ 2 SGB VIII) reicht von finanziellen Förderungen der Familien, über die Bereitstellung einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, die Erziehungsberatung und -hilfen, den Kindesschutz bis hin zur Förderung von jungen Menschen und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt in Herne. Gleichzeitig bietet der Fachbereich auch Angebote zur Freizeitgestaltung und Bildung von Eltern und deren Kinder.
Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht nach § 70 SGB VIII aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.
Der Jugendhilfeausschuss – in Herne „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie“ genannt - hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.
Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um und nimmt die oben beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem SGB VIII an oder vermittelt diese.
Zu den Aufgaben zählen:
Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendhilfe in Strafverfahren, Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht
Beistandschaften für Minderjährige, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss (WEZ Wanne) sowie Betreuungsstelle für Erwachsene (Rathaus Wanne):
Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erhebungsstelle für Elternbeiträge und wirtschaftliche Jugendhilfe:
Montag und Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erziehungshilfen, Vormundschaften und Pflegschaften:
Montag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Familienbüro/frühe Hilfen:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Familien- und Schulberatung:
Montag bis Donnerstag 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht
Allgemeine Öffnungszeiten für alle übrigen Bereiche:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mit den Buslinien SB 27, 312, 328, 384 und 387 bis zur Haltestelle "Mondpalast".
Notruf-Nummern bei Hinweisen auf Vernachlässigung oder Missbrauch von Kindern
Stadtbezirk Wanne-Eickel: 0 23 23 / 16 - 19 05
Stadtbezirk Herne-Mitte: 0 23 23 / 16 - 19 06
Stadtbezirk Sodingen: 0 23 23 / 16 - 19 07
Pflegekinderdienst: 0 23 23 / 16 - 19 08