Grenzbescheinigung
Von einer Vermessungsstelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt) hauptsächlich für Beleihungszwecke ausgestellte Bescheinigung zum Nachweis darüber, auf welchem Flurstück das oder die Gebäude errichtet wurden und ob bei dem Bau Grenzüberschreitungen vorgekommen sind.
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
Rechtsgrundlagen:
Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
Voraussetzungen:
Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.
Angaben über den Wert der baulichen Anlage(n).
Kosten:
Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.
Stadt Herne
Fachbereich Vermessung und Kataster
Gutachterausschuss, Bodenverkehr und Verwaltung
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Stadt Herne
Fachbereich Vermessung und Kataster
Gutachterausschuss, Bodenverkehr und Verwaltung
Technisches Rathaus
Langekampstraße 36
44652 Herne
Link zum Stadtplan
Herr Uwe Awater
Telefon: 0 23 23 / 16 - 47 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
uwe.awater@herne.de
Raum B.209 (Block B)