Die Stadt Herne veröffentlicht den Entwurf ihrer Kommunalen Wärmeplanung. Der Rat der Stadt hat den Entwurf für die Möglichkeit zur Einsicht beschlossen.
Vom 20. Februar bis einschließlich 22. März 2026 haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie weitere Interessierte die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.
Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit dem Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LWPG NRW).
Die Wärmeversorgung macht einen großen Teil des Energieverbrauchs in Herne aus. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 schrittweise klimaneutral, wirtschaftlich tragfähig und sozial ausgewogen gestaltet werden kann. Der Wärmeplan:
Wichtig:
Der veröffentlichte Bericht ist ein Entwurf. Die darin dargestellten Wärmeversorgungsgebiete dienen gemäß Wärmeplanungsgesetz der Orientierung. Sie begründen weder einen Anschlusszwang noch eine Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Heiztechnologien.
Die kommunale Wärmeplanung schafft Transparenz und Planungssicherheit. Sie zeigt auf, welche Versorgungsoptionen in verschiedenen Stadtgebieten perspektivisch sinnvoll sein können – etwa:
Individuelle Entscheidungen über Heizungsanlagen richten sich weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Stellungnahmen können vom 20. Februar bis 22. März 2026 per E-Mail eingereicht werden an waermeplanung@herne.de .
Alle eingehenden Hinweise und Anregungen werden fachlich geprüft und in die weitere Überarbeitung des Wärmeplans einbezogen. Die Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet. Der finale Beschluss und die Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung erfolgen fristgerecht bis spätestens 30. Juni 2026.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben, um neue technische Entwicklungen, gesetzliche Rahmenbedingungen und lokale Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur kommunalen Wärmeplanung .
Die sogenannte Eignungsprüfung (siehe Wärmeplanungsgesetz § 14 ) ermöglicht es Kommunen grundsätzlich bereits zu Beginn der Wärmeplanung (noch vor der Bestandsanalyse), Teilgebiete der Stadt von der detaillierten Analyse für eine mögliche Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz auszuklammern. Das bedeutet, dass solche Gebiete ein verkürztes Verfahren durchlaufen und direkt als dezentrale Versorgungsgebiete im Wärmeplan dargestellt werden. Für die Eignungsprüfung werden Teilgebiete untersucht, die bisher über kein Netz verfügen und sich sehr wahrscheinlich nicht für eine netzgebundene Versorgung eignen.
Die Stadt Herne führt die Eignungsprüfung zusammen mit der Bestandsanalyse durch, um keine Gebiete frühzeitig von der Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz auszuschließen. Das bedeutet, dass zunächst die Bestandsanalyse erfolgt und, basierend auf allen vorliegenden Daten, Teilgebiete auf eine mögliche netzgebundene Versorgung untersucht werden.
Für die Bestandsanalyse werden zahlreiche Daten ausgewertet – unter anderem von Energie- und Wärmeversorgern. So entsteht ein genaues Bild davon, wie die Wärmeversorgung in der gesamten Stadt derzeit aussieht. Untersucht wird dabei, auf welche Weise Wärme erzeugt wird und wie viel Wärme insgesamt benötigt wird. Dazu gehören Informationen über den Energiebedarf für Raumheizung, Warmwasser und – soweit vorhanden – für industrielle Prozesse.
Die Nutzungsformen Raumwärme und Warmwasser haben einen Anteil von 63 Prozent am Wärmebedarf der Stadt und werden überwiegend durch die Sektoren Wohnen, Gewerbe/Handel/Dienstleistung und öffentliche Gebäude beeinflusst. Hier liegt ein Fokus der Wärmeplanung für Herne.
Erdgas ist aktuell der wichtigste Energieträger für die Wärmeversorgung in Herne. Um langfristig unabhängiger von Erdgasimporten zu werden und die CO2-Emissionen im Wärmesektor zu senken, legt das Gebäudeenergiegesetz fest, welche Technologien beim Austausch einer Heizung künftig eingesetzt werden dürfen.
Neben der Erdgasversorgung spielen die Wärmenetze in Herne eine wichtige Rolle für die Versorgung vieler Haushalte, Betriebe und öffentlicher Gebäude. Sie ermöglichen eine effiziente Bereitstellung von Wärme, da diese zentral erzeugt und anschließend an viele Gebäude verteilt wird. Durch den Anschluss weiterer Gebäude und die Einbindung erneuerbarer Energiequellen – wie zum Beispiel industrieller Abwärme oder Wärme aus Grubenwasser – können Wärmenetze künftig noch stärker zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in Herne beitragen.
Für die Potenzialanalyse bilden die Ergebnisse der Bestandsanalyse die Grundlage. Darauf aufbauend wird untersucht, wie sich der Wärmebedarf in der Stadt senken lässt und welche Möglichkeiten bestehen, die Wärmeerzeugung schrittweise klimaneutral zu gestalten.
Bei einer umfassenden Sanierung aller Gebäude und der Umsetzung weitergehender Effizienzmaßnahmen ließe sich der Wärmebedarf theoretisch um rund 44 Prozent reduzieren. In der Praxis werden jedoch neben den möglichen Einsparungen auch die Kosten berücksichtigt, sodass das wirtschaftlich realisierbare Potenzial geringer ausfällt. Dieses wird im Rahmen des Zielszenarios abgeschätzt.
Das technische Potenzial dezentraler Wärmequellen umfasst in Herne insbesondere Wärme aus Erdkollektoren, Erdsonden, Solarthermie sowie Photovoltaik-gestützten Wärmepumpensystemen. Diese Potenziale übersteigen die künftig benötigte Wärmemenge um ein Vielfaches, sind jedoch durch verfügbare Flächen sowie geologische und bauliche Bedingungen begrenzt. Das Potenzial von Luft-Wärmepumpen wird dagegen als nahezu unbegrenzt eingeschätzt, da sie keinen zusätzlichen Flächenbedarf haben und flexibel einsetzbar sind; allerdings sind hier Geräuschemissionen bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Insgesamt zeigt die Gegenüberstellung, dass ausreichend dezentrale Optionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vorhanden sind.
Nachdem die Potenzialanalyse abgeschlossen ist, werden Zielszenarios ausgearbeitet und Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Der Wärmeplan wird darstellen, welche Versorgungsart im Zieljahr 2045 für die verschiedenen Teilgebiete möglich ist und welche Umsetzungsmaßnahmen dafür nötig sind.
Diese Informationen werden in dem fertigen Wärmeplan veröffentlicht, sobald dieser beschlossen ist.
Carina Cook
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