Nach den Bestimmungen der zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen erlassenen Durchführungsverordnung vom 31. März 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen (GV NRW) Seite 238), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2014 (GV NRW 2014 Seite 254) findet für das Stadtgebiet Herne die Jägerprüfung 2024 vor dem Prüfungsausschuss der unteren Jagdbehörde statt.
Die Termine werden wie folgt festgelegt:
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate (21. Februar 2024) vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün, als untere Jagdbehörde, Meesmannstraße 9, 44625 Herne, einzureichen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 220 Euro und die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro (insgesamt 250 Euro) sind auf das Konto der Stadt Herne bei der Herner Sparkasse, IBAN: DE69432500300001000223, BIC: WELADED1HRN, unter Angabe der Vertragsgegenstandnummer 51057 0000000 3450 - Jägerprüfung einzuzahlen.
Dem Antrag sind beizufügen:
Herne, 11. Januar 2024
Stadt Herne
Der Oberbürgermeister
- untere Jagdbehörde -
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat