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Amtliche Bekanntmachung zur Jägerprüfung

Nach den Bestimmungen der zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen erlassenen Durchführungsverordnung vom 31. März 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen (GV NRW) Seite 238), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2014 (GV NRW 2014 Seite 254) findet für das Stadtgebiet Herne die Jägerprüfung 2024 vor dem Prüfungsausschuss der unteren Jagdbehörde statt.

Die Termine werden wie folgt festgelegt:

  1. schriftlicher Teil: Montag, 22. April 2024, 15 Uhr in Herne
  2. mündlich-praktischer Teil: Dienstag, 23. April 2024 und Mittwoch, 24. April 2024 in Herne
  3. jagdliches Schießen: Freitag, 26. April 2024 in Bochum

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate (21. Februar 2024) vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün, als untere Jagdbehörde, Meesmannstraße 9, 44625 Herne, einzureichen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 220 Euro und die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro (insgesamt 250 Euro) sind auf das Konto der Stadt Herne bei der Herner Sparkasse, IBAN: DE69432500300001000223, BIC: WELADED1HRN, unter Angabe der Vertragsgegenstandnummer 51057 0000000 3450 - Jägerprüfung einzuzahlen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
  2. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder ihrer satzungsgemäßen Unter-gliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
  3. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkann-ten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (Europäische Gemeinschaft (EG)) Nummer 863/2004.

Herne, 11. Januar 2024
Stadt Herne
Der Oberbürgermeister
- untere Jagdbehörde -
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat

2024-01-18