Die Wohnungsaufsicht ist zuständig für die gesetzlichen Aufgaben aus dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG), dass zum 1. Juli 2021 das bisherige Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) abgelöst hat. Mit dem WohnStG hat die Aufsichtsbehörde bessere Möglichkeiten erhalten, um gegen Missstände in vermieteten Wohnungen vorzugehen. Missstände sind hierbei schwerwiegende Mängel, die den Gebrauchszweck zu Wohnzwecken stark mindern, wie insbesondere Undichtigkeiten an Dächern, Decken und Wänden, defekte Heizungen und defekte sanitäre Einrichtungen, fehlende Wasser- und Heizenergielieferungen. Daneben geht die Aufsichtsbehörde gegen Vermieter oder Arbeitgeber vor, die ihre Leiharbeiter oder Werksvertragsnehmer nicht angemessen unterbringen oder sich um eine angemessene Unterbringung bemühen. Auch restriktive Vorgaben für Tiere in Wohnungen, die andere gefährden oder belästigen, werden überwacht.
Außerdem werden von der Wohnungsaufsicht die sogenannten Problemimmobilien hinsichtlich der Missstände und eventueller Überbelegungen überprüft.
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