Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Haupt- und Personalausschuss
Der Bebauungsplan Nummer 252 - Jürgens Hof - wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines modernen Wohnbaugebiets mit Wohnformen für verschiedene Alters- und Nutzergruppen sowie der Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Stärkung der Nahversorgung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 252 - Jürgens Hof - umfasst einen Bereich, der durch das Gewässer "Fischergraben" im Norden, die Langforthstraße im Osten, die Straße Jürgens Hof im Süden und das Grundstück der Grundschule Jürgens Hof im Westen begrenzt wird.
Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9 Absatz 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nummer 252 - Jürgens Hof -.
Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans Nummer 252 einschließlich Begründung und des nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Wasserbehörde, Emschergenossenschaft | Umgang mit Niederschlagswasser |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Bodenschutzbehörde | Altlasten |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Landschaftsbehörde | Landschafts- und Artenschutz |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Klima- und Immissionsschutzbehörde | Klimaschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Seveso lll |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Fachbereich Stadtgrün | Baumschutz, Grünordnung |
Gutachten und Fachbeiträge | Graner + Partner Ingenieure | Geräuschimmissionen Bundesautobahn 42 |
Gutachten und Fachbeiträge | Wenker + Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH | Schalltechnische Untersuchung Netto-Markt |
Gutachten und Fachbeiträge | Biologische Station Östliches Ruhrgebiet | Artenschutzrechtliche Vorprüfung |
Gutachten und Fachbeiträge | Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR | Orientierende Bodenuntersuchung |
Gutachten und Fachbeiträge | Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR | Ergänzende Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchung |
Gutachten und Fachbeiträge | Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR | Orientierende Baugrunduntersuchung |
Gutachten und Fachbeiträge | Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR | Hydrogeologischer Bericht |
Diese sind in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis zum 26. Januar 2018 (mit Ausnahme des 27., 28. und 29. Dezembers 2017) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstraße 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36 (Block A, Zimmer A.126, A.128 und A.129) während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).
Die Planunterlagen können außerdem in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis zum 26. Januar 2018 hier sowie im Internetportal sowie des Landes NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Herne, den 21. November 2017
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (PDF, 712 KB)
Anlage 2 Bebauungsplan (PDF, 3.979 KB)
Anlage 3 1 Begründung mit Umweltbericht (PDF, 5.889 KB)
Anlage 3 2 Orientierende Bodenuntersuchungen (PDF, 1.579 KB)
Anlage 3 3 Ergänzene Bodenuntersuchungen (PDF, 6.708 KB)
Anlage 3 4 Bericht über die Baugrundverhältnisse (PDF, 3.560 KB)
Anlage 3 5 Neubau eines Pflegezentrums-Hydrogeologischer Bericht (PDF, 669 KB)
Anlage 3 6 Schalltechnisches Prognosegutachten Graner + Partner (PDF, 528 KB)
Anlage 3 7 Schalltechnische Untersuchung Wenker + Gesing (PDF, 3.312 KB)
Anlage 3 8 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 1.479 KB)
Anlage 3 9 Umweltbericht Lageplan Nutzungs- und Vegetationsstrukturen (PDF, 869 KB)
Anlage 3 10 Umweltbericht Lageplan Maßnahmen (PDF, 2.418 KB)
Anlage 4 Abwägungsprotokoll umweltbezogene Stellungnahmen (PDF, 107 KB)
Anlage 5 Abwägungsprotokoll sonstige Stellungnahmen (PDF, 88 KB)