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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 21. November 2017 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nummer 252 - Jürgens Hof -, Stadtbezirk Sodingen

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Haupt- und Personalausschuss

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 30. August 2017 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nummer 252 - Jürgens Hof - einschließlich Begründung und Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis und
  2. beschließt, den Entwurf vom 30. August 2017 einschließlich Begründung, Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan Nummer 252 - Jürgens Hof - wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines modernen Wohnbaugebiets mit Wohnformen für verschiedene Alters- und Nutzergruppen sowie der Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Stärkung der Nahversorgung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 252 - Jürgens Hof - umfasst einen Bereich, der durch das Gewässer "Fischergraben" im Norden, die Langforthstraße im Osten, die Straße Jürgens Hof im Süden und das Grundstück der Grundschule Jürgens Hof im Westen begrenzt wird.

Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9 Absatz 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nummer 252 - Jürgens Hof -.

Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans Nummer 252 einschließlich Begründung und des nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Verfügbare Dokumente mit umweltbezogenen Informationen
Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Untere Wasserbehörde, Emschergenossenschaft Umgang mit Niederschlagswasser
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Untere Bodenschutzbehörde Altlasten
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Untere Landschaftsbehörde Landschafts- und Artenschutz
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Klima- und Immissionsschutzbehörde Klimaschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Seveso lll
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich Stadtgrün Baumschutz, Grünordnung
Gutachten und Fachbeiträge Graner + Partner Ingenieure Geräuschimmissionen Bundesautobahn 42
Gutachten und Fachbeiträge Wenker + Gesing Akustik und Immissionsschutz GmbH Schalltechnische Untersuchung Netto-Markt
Gutachten und Fachbeiträge Biologische Station Östliches Ruhrgebiet Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Gutachten und Fachbeiträge Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR Orientierende Bodenuntersuchung
Gutachten und Fachbeiträge Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR Ergänzende Boden-, Bodenluft- und Grundwasseruntersuchung
Gutachten und Fachbeiträge Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR Orientierende Baugrunduntersuchung
Gutachten und Fachbeiträge Geotec Albrecht Ingenieurgesellschaft GbR Hydrogeologischer Bericht

Diese sind in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis zum 26. Januar 2018 (mit Ausnahme des 27., 28. und 29. Dezembers 2017) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstraße 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36 (Block A, Zimmer A.126, A.128 und A.129) während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).

Die Planunterlagen können außerdem in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis zum 26. Januar 2018 hier sowie im Internetportal sowie des Landes NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Herne, den 21. November 2017
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen

Anlage 1 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (PDF, 712 KB)

Anlage 2 Bebauungsplan (PDF, 3.979 KB)

Anlage 3 1 Begründung mit Umweltbericht (PDF, 5.889 KB)

Anlage 3 2 Orientierende Bodenuntersuchungen (PDF, 1.579 KB)

Anlage 3 3 Ergänzene Bodenuntersuchungen (PDF, 6.708 KB)

Anlage 3 4 Bericht über die Baugrundverhältnisse (PDF, 3.560 KB)

Anlage 3 5 Neubau eines Pflegezentrums-Hydrogeologischer Bericht (PDF, 669 KB)

Anlage 3 6 Schalltechnisches Prognosegutachten Graner + Partner (PDF, 528 KB)

Anlage 3 7 Schalltechnische Untersuchung Wenker + Gesing (PDF, 3.312 KB)

Anlage 3 8 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF, 1.479 KB)

Anlage 3 9 Umweltbericht Lageplan Nutzungs- und Vegetationsstrukturen (PDF, 869 KB)

Anlage 3 10 Umweltbericht Lageplan Maßnahmen (PDF, 2.418 KB)

Anlage 4 Abwägungsprotokoll umweltbezogene Stellungnahmen (PDF, 107 KB)

Anlage 5 Abwägungsprotokoll sonstige Stellungnahmen (PDF, 88 KB)

Anlage 6 Lageplan Erschließung 07 2017 (PDF, 2.282 KB)

2017-11-23