Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Eickel. Er grenzt im Süden an die Edmund-Weber-Straße und umfasst Teile des Röhlinghauser Markts sowie Flächen des ehemaligen Finanzamts. Im Westen wird das Plangebiet im Wesentlichen durch die ehemalige Bahntrasse begrenzt, erstreckt sich teilweise aber auch über die Bahntrasse hinweg bis zur Wittenbergstraße, um die Erschließung des Vorhabens bauplanungsrechtlich sichern zu können. Im Norden dehnt sich das Plangebiet bis zur öffentlichen Grünfläche südlich des Friedhofs aus. Östlich des Plangebiets schließt sich die mehrgeschossige Wohnbebauung südlich der Marktstraße an.
Er ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Der als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplans Nummer 8 - Edmund-Weber-Staße / Röhlinghauser Markt - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die oben genannte Satzung in Kraft.
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Die derzeitige Bebauung ist unattraktiv und lässt eine sinnvolle Folgenutzung nicht zu. Hauptplanungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 8 ist eine sinnvolle Angebotsergänzung des Röhlinghauser Zentrums durch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, wie sie auch der Masterplan Einzelhandel der Stadt Herne empfiehlt. Die nördlich angrenzende Fläche soll der Versorgung mit Einzel- beziehungsweiseDoppelhaushälften in zentraler Lage dienen.
Dieser Bebauungsplan (einschließlich textlicher Festsetzungen) wird mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Rathausstraße 6 (Rathaus Wanne), bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Die Satzung einschließlich der zum Beschluss gehörenden Anlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Hinweis:
Es wird gemäß der §§ 44 Absatz 5 und 215 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auf Folgendes hingewiesen:
Herne, den 7. August 2017
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Bekanntmachung Rechtskraft Satzung Internet (PDF, 295 KB)
Anlage 1 Übersichtsplan (PDF, 278 KB)
Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 8 (PDF, 6.087 KB)
Anlage 3 Begründung (PDF, 582 KB)
Anlage 4 Schallschutzgutachten (PDF, 3.386 KB)
Anlage 5 Bodengutachten (PDF, 2.804 KB)
Anlage 6 Ergänzendes Bodengutachten (PDF, 1.073 KB)
Anlage 7 Verkehrsuntersuchung (PDF, 2.559 KB)
Anlage 8 Artenschutzprüfung (PDF, 2.034 KB)
Anlage 9 Städtebauliche Verträglichkeitsanalyse (PDF, 2.667 KB)