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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 12 - ALDI Discountmarkt Mont-Cenis-Straße -, Stadtbezirk Sodingen

Am 3. November 2016 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 12 - ALDI Discountmarkt Mont-Cenis-Straße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 12 liegt nahezu im Kreuzungsbereich der Mont-Cenis-Straße mit der Sodinger Straße, umfasst das Grundstück Gemarkung Holthausen, Flur 13, Flurstücke 215, 216, 218, 218, 326, 381 und 382 und wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung begrenzt: Im Süden durch die Mont-Cenis-Straße, im Norden und Osten durch die angrenzenden Flurstücke gewerblicher Bauten sowie im Westen durch die Grünfläche im Kreuzungsbereich.

Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 12 soll für den Standort eines bisherigen bestehenden Lebensmittelmarktes eine geringfügige Erweiterung ermöglicht werden mit einem dazugehörigen Parkplatz mit 82 Stellplätzen sowie weiteren betriebstypischen Außenanlagen.

Ziel der Planung ist es daher, eine Verkaufsflächenvergrößerung um knapp 500 Quadratmeter zu erzielen, um zur Standortsicherung des Vorhabens beizutragen und die geänderten Ansprüche hinsichtlich der aktuellen Mindestverkaufsflächengröße seitens des Betreibers zu berücksichtigen. Der Lebensmittelmarkt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans besitzt heute eine Verkaufsfläche von rund 800 Quadratmetern.

Die Zulässigkeit der maximalen Gesamtverkaufsfläche für den Standort wurde im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung bereits untersucht, um die Konformität zum Masterplan Einzelhandel der Stadt Herne zu prüfen.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Sodingen ein zu einer Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am Mittwoch, den 20. Juni 2018 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1.

Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab 16 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 6. Juli 2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 10 18 20, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 21. Juni 2018 bis zum 6. Juli 2018 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Raum A.124 – A.126 und A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Die personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke weiter verarbeitet, für die sie erhoben beziehungsweise erstmals gespeichert worden sind (§ 13 Absatz 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

Herne, 4. Juni 2018
Grunert, Bezirksbürgermeister

2018-06-05