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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 14 - Alten- Wohn- und Pflegeheim Baumstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Am 24. Januar 2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 14 - Alten- Wohn- und Pflegeheim Baumstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich es Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 14 befindet sich unmittelbar südöstlich des Herner Bahnhofs. Das Plangebiet grenzt im Norden an Gleisanlagen, im Westen an die Baumstraße, im Süden an ein Wohngebäude und einen Kraftfahrzeughändler einschließlich Werkstatt sowie im Osten an einen Spielplatz und ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Errichtung eines Alten-, Wohn- und Pflegeheims ermöglichen. Die Bauleitplanung zielt zudem darauf ab, den hohen Bedarf an Pflegeplätzen in Herne zu verringern sowie die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben, die sich nachteilig auf das Hauptzentrum Herne-Mitte auswirken können, zu steuern.

In Anbetracht des zurzeit laufenden Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nummer 121, das ebenfalls der wohnbaulichen Entwicklung einer in direkter Nachbarschaft gelegenen Fläche dient, ist das hier anvisierte Planungsziel eine sinnvolle und wichtige städtebauliche Ergänzung.

Am 18. Mai 2017 fand bereits eine Bürgeranhörung statt, um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben. Aufgrund einer Änderung des städtebaulichen Konzeptes sowie einer Erweiterung des Geltungsbereiches, lädt für die Bezirksvertretung Herne-Mitte der Bezirksbürgermeister ein zu einer erneuten

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am Donnerstag, den 14. März 2019 im Rathaus Herne, großer Sitzungssaal (Raum 312), Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 3. April 2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 10 18 20, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können bis zum 3. April 2019 Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.

Herne, den 21. Februar 2019
Der Bezirksbürgermeister: Brüggemann

2019-02-25